Das VSAAG bringt neue Fondsbeiträge, mehr Befugnisse für die BaFin und die Möglichkeit, garantierte Leistungen im Krisenfall um bis zu fünf Prozent zu kürzen. Was Versicherte jetzt prüfen sollten.
7 Irrtümer zur KFZ Versicherung

Der große KFZ-Wechselmonat ist Vergangenheit. Wie Sie dennoch profitieren können und welche Irrtümer herrschen, behandeln wir in diesem Beitrag.
Irrtum 1: Je teurer der Schaden, desto stärker sinkt der Schadenfreiheitsrabatt
Nicht die Höhe des Schadens ist ausschlaggebend, sondern die Anzahl der Schäden. Mehrere Schäden führen zu einem größeren Rabattverlust als ein einzelner großer Schaden.
Irrtum 2: Ein günstiger Kasko-Beitrag ist immer besser
Ein niedriger Beitrag bedeutet meist auch weniger Leistung im Schadenfall. Gerade bei Zusammenstößen mit Tieren ist oftmals nur Haarwild versichert – nicht aber Tiere aller Art.
Irrtum 3: Die Schuld beim Auffahrunfall liegt immer beim Auffahrenden
Es gibt Situationen, in denen dem Vorausfahrenden eine Teilschuld angerechnet werden kann: unnötige Vollbremsung, plötzliches Abbremsen vor einem Tier oder ein plötzlicher Fahrstreifenwechsel.
Irrtum 4: Der Schadenfreiheitsrabatt verfalltt beim Versicherungswechsel
Beim Wechsel kann der herausgefahrene Rabatt zum neuen Anbieter mitgenommen und übertragen werden.
Irrtum 5: Bei einem Umzug bleibt der Versicherungsbeitrag gleich
Je nachdem in welchen Bezirk Sie ziehen, wird Ihr Beitrag angepasst. Auf dem Land fährt man meist günstiger als in der Großstadt.
Irrtum 6: Ohne Winterreifen verliere ich den Versicherungsschutz
Die Haftpflichtversicherung begleicht den Schaden des Unfallopfers in jedem Fall. Ob der eigene Schaden durch die Kasko abgedeckt wird, hängt vom Einzelfall ab.
Irrtum 7: Kündigungstermin ist immer der 30. November
Üblicherweise richtig – aber immer mehr Versicherer vereinbaren unterjährige Fälligkeiten. Bei Versicherungsbeginn am 1. Juni beispielsweise muss die Kündigung bis zum 30. April erfolgen.
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