7 Irrtümer zur KFZ Versicherung

Datum:
June 18, 2026
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Der große KFZ-Wechselmonat ist Vergangenheit. Wie Sie dennoch profitieren können und welche Irrtümer herrschen, behandeln wir in diesem Beitrag.

Irrtum 1: Je teurer der Schaden, desto stärker sinkt der Schadenfreiheitsrabatt

Nicht die Höhe des Schadens ist ausschlaggebend, sondern die Anzahl der Schäden. Mehrere Schäden führen zu einem größeren Rabattverlust als ein einzelner großer Schaden.

Irrtum 2: Ein günstiger Kasko-Beitrag ist immer besser

Ein niedriger Beitrag bedeutet meist auch weniger Leistung im Schadenfall. Gerade bei Zusammenstößen mit Tieren ist oftmals nur Haarwild versichert – nicht aber Tiere aller Art.

Irrtum 3: Die Schuld beim Auffahrunfall liegt immer beim Auffahrenden

Es gibt Situationen, in denen dem Vorausfahrenden eine Teilschuld angerechnet werden kann: unnötige Vollbremsung, plötzliches Abbremsen vor einem Tier oder ein plötzlicher Fahrstreifenwechsel.

Irrtum 4: Der Schadenfreiheitsrabatt verfalltt beim Versicherungswechsel

Beim Wechsel kann der herausgefahrene Rabatt zum neuen Anbieter mitgenommen und übertragen werden.

Irrtum 5: Bei einem Umzug bleibt der Versicherungsbeitrag gleich

Je nachdem in welchen Bezirk Sie ziehen, wird Ihr Beitrag angepasst. Auf dem Land fährt man meist günstiger als in der Großstadt.

Irrtum 6: Ohne Winterreifen verliere ich den Versicherungsschutz

Die Haftpflichtversicherung begleicht den Schaden des Unfallopfers in jedem Fall. Ob der eigene Schaden durch die Kasko abgedeckt wird, hängt vom Einzelfall ab.

Irrtum 7: Kündigungstermin ist immer der 30. November

Üblicherweise richtig – aber immer mehr Versicherer vereinbaren unterjährige Fälligkeiten. Bei Versicherungsbeginn am 1. Juni beispielsweise muss die Kündigung bis zum 30. April erfolgen.

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