
Im Falle einer Pflegebedürftigkeit steigt bundesweit das Risiko, in die Altersarmut zu rutschen. Denn trotz Pflegestärkungsgesetz II muss ein Pflegebedürftiger, der im Heim lebt, den Großteil der Kosten selbst bezahlen.
Pflegebedürftigkeit darf nicht zum Armutsrisiko führen
Mit Einführung der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung 1995 sollte eigentlich bezweckt werden, dass niemand im Pflegefall zum Sozialfall wird. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II ab 2017 wurde dieses Ziel jedoch weit verfehlt. Die Schere zwischen den zu erbringenden Eigenleistungen und den gesetzlichen Leistungen für vollstationäre Pflege wird immer größer.
Die Geschichte der gesetzlichen Pflegeversicherung
Im Jahr 2017 wurden die 3 Pflegestufen in 5 Pflegegrade umgestellt. Mit der Umstellung sind deutliche Leistungsverbesserungen eingetreten – gleichzeitig stieg aber auch die Anzahl der Anspruchsberechtigten massiv. Die veranschlagte Finanzierung wurde von Bundespolitischer Seite leider falsch tarifiert. Durch hohe Lohnstückkosten steigen auch die Heimkosten weiter.
Durch Pflegebedürftigkeit zum Bittsteller
Vorhandenes Vermögen wird aufgebraucht, die Immobilie verwertet, und im schlimmsten Fall werden die Kinder in die Haftung genommen. Deshalb lohnt es sich, schon zu Lebzeiten und in jungem Alter durch eine Pflegezusatzversicherung vorzusorgen.
Seit Januar 2021 sind Kinder erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro p.a. gegenüber den Eltern unterhaltspflichtig. Es darf nicht sein, dass am Lebensabend der Gang zum Sozialamt unausweichlich ist. Wie Sie sich schützen können, besprechen wir gerne mit Ihnen.
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