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Die fünf häufigsten Irrtümer zum Testament!

In letzter Zeit beraten wir vermehrt Mandanten der Generation 50+, die sich mit dem Thema Sterben und Nachlass auseinandersetzen. Dabei tauchen immer wieder Fragen zum Testament auf. Wir möchten mit den 5 größten Irrtümern aufräumen.
Irrtum 1: Ein Notar ist unbedingt erforderlich
Das stimmt nicht. In Ausnahmenahefällen (z.B. Minderjährige ab 16 Jahren oder Personen, die nicht lesen/schreiben können) ist ein Notar erforderlich. Ansonsten können Sie das Testament alleine verfassen.
Irrtum 2: Die Form der Erstellung ist egal
Das Testament muss handschriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein. Es sollte zudem Ort und Datum der Erstellung enthalten, auch wenn nicht zwingend vorgeschrieben.
Irrtum 3: Durch ein Testament ist eine vollständige Enterbung möglich
Die enterbten Personen können grundsätzlich immer ihren Pflichtteil geltend machen (die Hälfte des eigentlich zustehenden Anspruchs als Geldleistung). Nur bei Erbunwürdigkeit ist eine vollständige Enterbung möglich.
Irrtum 4: Für Ehepartner ist das Berliner Testament am sinnvollsten
Das bekannte Berliner Testament eignet sich besonders für lebenslange Partnerschaften. Bei unverheirateten Paaren oder Patchworkfamilien ist es eher nicht geeignet.
Irrtum 5: Ein Testament kann nicht widerrufen werden
Ein Testament ist jederzeit widerruf- und veränderbar. Änderungen können durch ein neues Testament, Ergänzungen oder das Durchstreichen des alten Testaments vorgenommen werden. Durch die Vernichtung des Testaments wird der Widerruf vollzogen.
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