
Es ist durchaus sinnvoll, schon zu Lebzeiten Teile oder einen Großteil des Vermögens an die jüngere Generation zu verschenken. Es gilt aber einige Punkte zu beachten. Werden hierbei Fehler gemacht, kann dies dramatische Folgen haben.
Fehler 1: Fehlerhafte Form der Schenkung
Eine Schenkung muss notariell beglaubögt werden um rechtskräftig zu sein. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.
Fehler 2: Auslandsschenkung bleibt in Deutschland unberücksichtigt
Werden Schenkungen im Ausland vollzogen, werden diese in Deutschland oft nicht angezeigt – müssen aber in die Freibeträge einbezogen werden. Selbst wenn die Schenkung Jahrzehnte zurückliegt, kann noch keine Verjährung eingetreten sein.
Fehler 3: Nichtbeachtung der Schenkungssteuer
Auch die Entgegennahme einer Schenkung entlässt den Beschenkten nicht aus seiner Verpflichtung, diese anzugeben, falls die Schenkungsfreibeträge überschritten werden.
Fehler 4: Schenkungssteuer für den Schenker
Kann der Beschenkte eine anfallende Schenkungssteuer nicht entrichten, kann das zu Lasten des Schenkers führen. Bei großen Schenkungen sollte sichergestellt sein, dass der Beschenkte die Steuer begleichen kann.
Fehler 5: Verschenkte Immobilie ohne Rücktrittsrecht
Möchte der Beschenkte die Immobilie verkaufen, ohne den Schenker einzubinden, ist Ärger vorprogrammiert. Hier sollte ein Rücktrittsrecht im Vertrag verankert werden.
Fehler 6: Abgabe der einzigen Geldquelle ohne Nißbrauchrecht
Verschenkt jemand seine einzige Ertragsquelle ohne Nißbrauchrecht, kann das bei geänderten Verhältnissen zu einer existentiellen Bedrohung führen.
Fehler 7: Freibeträge werden überschritten
Schenkungen über den Freibeträgen müssen dem Finanzamt angezeigt werden. Werden alle 10 Jahre die Freibeträge optimal ausgenutzt, lässt sich erheblich Steuern sparen.
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