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Datum:
June 18, 2026
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Dass zu jedem Haus eine Wohngebäudeversicherung gehört, erübrigt sich von selbst. Neben dem Auto ist das Haus für viele das wertvollste in ihrem Besitz.

Was passiert beim Kauf oder Verkauf des Hauses?

Beim Kauf eines Hauses erwirbt der Käufer die bestehende Wohngebäudeversicherung gleich mit. Mit der Eintragung im Grundbuch geht die Police auf den neuen Besitzer über (§95 VVG). Dieser Vorgang soll eine Versicherungslücke vermeiden.

Sonderkündigungsrecht nach Eigentümerwechsel

Ja, das gibt es. Neben dem Erwerber hat auch die Versicherung ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht. Bleibt die Versicherung dem Erwerber verborgen, beginnt die Frist mit dem Tag der Kenntnisnahme. Wird das Sonderkündigungsrecht nicht genutzt, läuft der Vertrag bis zum Ende des Versicherungsjahres weiter.

Wer bezahlt die Beiträge?

Wird der Vertrag durch das Sonderkündigungsrecht nicht gekündigt, haften sowohl Verkäufer als auch Erwerber gemeinsam („gesamtschuldnerische Haftung“). Wir empfehlen, die Modalitäten zwischen den Parteien im Vorfeld zu regeln.

Eigentümerwechsel durch Erbschaft

Mit dem Tod des Erblassers geht das Gebäude automatisch auf die Erben über (§1922/1967 BGB). Im Todesfall besteht kein Sonderkündigungsrecht.

Sie haben Fragen zu Ihrer Wohngebäudeversicherung? Wir helfen gerne.

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