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Datum:
June 18, 2026
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Viele Kunden verzichten auf den so existenziellen Elementarschutz in ihrer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Die häufigste Gefahr eines Elementarschadens kann die Überschwemmung sein. Kunden entgegnen dann oft: „Eine Überschwemmung? Hier ist weit und breit kein Gewässer.“

Die unterschätzte Gefahr: Starkregen

Wie wir aus der Vergangenheit wissen, treten Überschwemmungen auch dort auf, wo gar keine Gewässer in der Nähe sind. Braunsbach war im Mai 2016 das verheerendste Beispiel. Der Naturgefahrenreport 2017 des GDV gab bekannt, dass Starkregen im Jahr 2016 fast zehnmal so hohe Schäden wie im Vorjahr verursacht hat – fast 1 Milliarde Euro allein durch Überschwemmungsschäden.

Innerhalb kürzester Zeit kann so viel regnen, dass die Kanalisation überlastet ist und die Wassermassen nicht aufnehmen kann. Nicht aufgenommenes Wasser drückt dann zurück in private Häuser und lässt Keller, Tiefgaragen und Erdgeschosse volllaufen.

Die Rückstauklappe als Pflicht

Wichtig zu wissen: Bei vielen Versicherern ist der bedingungsmäßige Einbau einer Rückstauklappe bei überflutungsgefährdenden Räumen verpflichtend. Diese Klappe verhindert, dass Wasser wieder ins Gebäude zurückgelangt. Zudem schützt sie vor ungebetenen Nagetieren durch die Kanalisation.

Rückstau und Überschwemmung werden von den Versicherungsgesellschaften oftmals unterschiedlich definiert. Ein Experte kann Ihr Hab und Gut richtig und umfangreich versichern. Geiz bei billigen Beiträgen kann im Schadenfall doppelt teuer werden.

Wir prüfen Ihren Vertrag kostenfrei und unverbindlich auf entsprechende Klauseln – egal von welcher Gesellschaft.

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