Das VSAAG bringt neue Fondsbeiträge, mehr Befugnisse für die BaFin und die Möglichkeit, garantierte Leistungen im Krisenfall um bis zu fünf Prozent zu kürzen. Was Versicherte jetzt prüfen sollten.
Erben und verschenken

Erben und verschenken wird oft auf die lange Bank geschoben, um sich nicht mit dem unangenehmen Thema des eigenen Todes auseinanderzusetzen. Dabei steigen die Vermögen stetig an. Auf deutschen Tagesgeld- und Girokonten liegen derzeit über 1,5 Billionen Euro unverzinst.
Frühzeitig unterstützen
Sobald die Kinder das Elternhaus verlassen oder eine Selbständigkeit beginnen, macht es Sinn, sie schon finanziell zu unterstützen. Derzeit fallen Steuern in der Erbschaftssteuer erst ab einem Betrag von 400.000 Euro an – jedes Kind kann diesen Betrag alle 10 Jahre steuerfrei erben oder geschenkt bekommen (von jedem Elternteil). Ehepartnern steht ein Freibetrag von 500.000 Euro zu.
Wichtige Punkte zu beachten
Vor dem Verschenken sollte sich der Geber Gedanken machen: Was passiert bei Streit oder Trennung mit dem Beschenkten? Nur unter bestimmten Voraussetzungen können Schenkungen rückabgewickelt werden. Bei Immobilien lässt sich das Nießen brauchrecht oder Wohnrecht eintragen, um sich dauerhaft abzusichern.
Lösung über eine Versicherung
Eine Schenkung an die Kinder lässt sich auch einfach und unkompliziert über eine Versicherungslösung darstellen. Versicherungsnehmer wird das Kind. So schlagen Sie drei Fliegen mit einer Klappe: die erste Einzahlung, die Schenkung und die Wertsteigerung finden schon im Geltungsbereich des Kindes statt. Die Wertsteigerungen werden bei Freibetrag und Erbschaftssteuer nicht berücksichtigt.
Derzeit gibt es nur eine Handvoll Versicherer, die diese Lösung anbieten. Wir helfen Ihnen gerne, die für Sie passende Gesellschaft zu finden.
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