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Datum:
June 18, 2026
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Oftmals verfügen Ehepaare über ein gemeinschaftliches Konto („Und- oder Oderkonto“). Bei geringen Beträgen ist das praktisch und aus steuerlicher Sicht kein Problem. Werden über das gemeinsame Konto jedoch größere Geldmengen abgewickelt, ist Obacht angesagt.

Das Beispiel: Eine Steuerfalle

Hubert K. lässt einen Verkäufserleis von zwei Millionen Euro auf das gemeinsame Konto mit seiner Frau Patrizia überweisen. Als Patrizia unerwartet verstirbt, setzt das Finanzamt eine Erbschaftssteuer von 190.000 Euro fest. Zusätzlich stellt das Finanzamt die Überweisung so dar, dass Hubert seiner Frau die Hälfte des Betrages geschenkt hat – eine Million Euro. Nach Abzug des Schenkungssteuerfreibetrags von 500.000 Euro fallen 15% Schenkungssteuer auf die verbleibenden 500.000 Euro an: weitere 75.000 Euro. Gesamtsteuerlast: 265.000 Euro.

Wie lässt sich das vermeiden?

Der einfachste Weg: Größere Geldbeträge immer nur auf das Einzelkonto desjenigen einzahlen, dem das Geld gehört. Werden dennoch Gemeinschaftskonten genutzt, sollte eine schriftliche Vereinbarung aufgesetzt werden, in der geregelt ist, dass das Geld im Innenverhältnis demjenigen gehört, von dem es kommt.

Auch ein Testament oder das rechtzeitige Ausnutzen der Freibeträge können helfen, die Steuerlast auf ein Minimum zu reduzieren.

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