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Datum:
June 18, 2026
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Seit über 12 Jahren können Erblasser hohe Freibeträge ohne Abgaben vererben oder verschenken. Aktuell können 500.000 Euro an Ehepartner, 400.000 Euro an Kinder oder 200.000 Euro an Enkel verschenkt oder vererbt werden. Ein Ende ist allerdings abzusehen – daher gilt es, die hohen Freibeträge jetzt noch richtig zu nutzen.

Der Staat steht vor einem enormen Einnahmebedarf. Daher stehen Überlegungen im Raum, eine Vermögenssteuer einzuführen und die Erbschaftssteuer zu erhöhen.

Fondspolicen als steueroptimierte Lösung

Fondspolicen eignen sich sehr gut zur steueroptimierten Vermögensübertragung. Innerhalb der Police sammeln sich Erträge, Zinsen und Dividenden steuerfrei an. Im Todesfall werden diese Gewinne ebenfalls komplett steuerfrei ausgezahlt. Die Freibeträge können bis zu den geltenden Sätzen komplett ausgeschöpft werden.

Wichtige Fragen vor dem Verschenken

Vor dem Verschenken sollte gut überlegt werden, ob und in welcher Höhe das Vermögen übertragen werden soll. Folgende Fragen sind wichtig:

  • Brauche ich das Vermögen im Alter nicht vielleicht doch noch?
  • Sind alle Eventualitäten bedacht?
  • Ist genug Kapital, Rente oder Einnahmen für den Lebensabend vorhanden?
  • Ist das Pflegerisiko entsprechend abgesichert?

Nießbrauch: Freibeträge noch effizienter nutzen

Werden hohe Vermögen zu Lebzeiten verschenkt, lässt sich als Sicherheit ein Nießbrauchsvorbehalt vereinbaren. Der Nießbrauch ist das unveräußerliche und unvererbliche absolute Recht, eine fremde Sache, ein fremdes Recht oder ein Vermögen zu nutzen.

Das bedeutet: Der Schenker behält weiterhin Zugriff auf die Erträge seines übertragenen Vermögens. Zusätzlich reduziert ein Nießbrauchsvorbehalt den angesetzten Wert des Vermögens – Freibeträge können so noch effizienter genutzt werden. Belastungen aus Schenkungs- oder Erbschaftssteuer lassen sich damit deutlich verringern.

So kann ein 65-Jähriger an sein Kind eine Million Euro verschenken und liegt damit immer noch innerhalb der Freigrenzen. Bei Tod des Nießbrauchnutzers profitiert das Kind zusätzlich von einer steuerfreien Auszahlung der nicht verbrauchten Kursgewinne.

Kontrolle über das verschenkte Vermögen behalten

Mit flexiblen Investmentpolicen lassen sich die Besitzverhältnisse klar regeln. Schenkt der Opa seinem Enkel über die vertragliche Regelung zum Beispiel 99 Prozent und behält sich 1 Prozent ein, hat er die Sicherheit weiterhin in seinen Händen. Verfügungen erfolgen generell gemeinschaftlich. Zusätzlich kann eine Sperrfrist eingebaut werden.

Liechtensteiner Lösung

Liechtenstein gilt neben Luxemburg als der sicherste Finanzplatz weltweit. Lösungen lassen sich bereits ab 5.000 Euro Einmalbetrag realisieren – mit der vollen Auswahl an Investmentfonds, Vermögensverwaltungen und ETFs. Angespartes Vermögen wird außerhalb der EU angelegt, aber mit der gleichen Rechtsverbindlichkeit.

Wenn Überlegungen anstehen, Vermögen steueroptimiert mit großer rechtlicher Sicherheit in einem schuldenfreien Land außerhalb der EU anzulegen, melden Sie sich gerne bei uns.

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