Das VSAAG bringt neue Fondsbeiträge, mehr Befugnisse für die BaFin und die Möglichkeit, garantierte Leistungen im Krisenfall um bis zu fünf Prozent zu kürzen. Was Versicherte jetzt prüfen sollten.
Gebühren von der Sparkasse Freiburg unrechtmäßig erhoben

Die Sparkasse Freiburg geht fest davon aus, dass sie für bestimmte Dienstleistungen Extra-Gebühren verlangen darf. Der Bundesgerichtshof hat diese Praktik nun untersagt.
Das Urteil des BGH
Am 12. September 2017 hat der BGH geurteilt, dass sich diverse Entgelte nicht an den tatsächlichen Kosten orientiert hätten und die Kunden unangemessen benachteiligt wurden (AZ: XI ZR 590/15).
Für folgende Klauseln der Sparkasse Freiburg gilt das Urteil: Gebühr für die Unterrichtung über die Ablehnung einer Lastschrift (5 Euro), Dauerauftrag: Aussetzung und Löschung dürfen keine Gebühren kosten (Einrichtung und Änderung dürfen gebührenpflichtig bleiben), P-Konto: Grundpreis darf nicht teurer sein als gewöhnliches Girokonto, Änderung einer Wertpapierorder (die Streichung muss gebührenfrei sein).
Was können betroffene Kunden tun?
Wenn Sie von einem dieser Klauseln betroffen sind und hierfür Gebühren bezahlt haben, können Sie die Gebühren zurückfordern. Achtung: Forderungen verjähren drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind. Alle ab 1. Januar 2014 zu Unrecht erhobenen Gebühren müssen bis 31.12.2017 angemeldet werden.
Weitere Beiträge die Ihnen gefallen könnten.
Entdecken Sie weitere Artikel rund um dieses Thema, sorgfältig ausgewählt für Sie.
Die HDI Cyberstudie 2026: Warum jedes dritte KMU seine Existenz durch Cyberschäden gefährdet sieht – und wie Prävention und Cyberversicherung wirksam schützen.
Drei fundamentale Impulse zur Neuausrichtung Ihres Edelmetallportfolios
Sie haben Fragen? Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch!


