
Um es vorweg zu nehmen: Ja, einen Anspruch auf Versicherungsleistung ohne Prämienzahlung gibt es.
Der Fall
Die Klägerin hatte mit ihrem Auto am 31.1.2014 einen Unfall verschuldet. Die Versicherung wollte für den entstandenen Schaden in Höhe von 5.200 Euro nicht leisten – mit der Begründung, dass der Versicherungsschein nicht nachweislich zugegangen und die Erstprämie noch nicht bezahlt worden sei.
Die entscheidende Frage: War der Versicherungsschein zugegangen?
Das OLG Stuttgart argumentierte: Voraussetzung für die Fälligkeit des Erstbeitrages ist, dass der Versicherungsschein zugegangen ist. Die Versicherung behauptete, den Schein per einfachem Brief zugestellt zu haben – nicht als Einschreiben, womit kein Nachweis erbracht werden konnte. Die Versicherungsnehmerin bestritt, diesen Brief je erhalten zu haben.
Die Beweislast liegt bei der Versicherung
Grundsätzlich muss die Versicherung beweisen, dass der Schein dem Versicherungsnehmer zugegangen ist. Da dies nicht möglich war, profitiert der Versicherungskunde von der unklaren Situation.
Fazit: Die Versicherung wird leistungsfällig und muss für den Schaden aufkommen, obwohl die Frau keine Prämie gezahlt hat. (OLG Stuttgart, Urteil v. 10.09.2015, 7 U 78/15)
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