
Es gibt Momente, die gibt es gar nicht. Eigentlich dachte ich, ich hätte in dem Bereich schon alles gesehen, was es zu sehen gibt und was man falsch machen kann. Doch dann kam Frau Müller in mein Büro.
Der Fehler: Ankreuzformular mit Bleistift
Frau Müller hatte eine Patientenverfügung selbst erstellt – mit einem Ankreuzformular der Freiburger Uniklinik, ausgefüllt mit Bleistift, mehrere Ankreuzoptionen gleichzeitig angehakt, Leerzeilen gelassen und Querverweise hinzugefügt. Das Ergebnis: eklatante Fehler auf allen Seiten.
Was eine Patientenverfügung wirklich regelt
Eine Patientenverfügung greift, wenn der unabwendbare Sterbeprozess eingeleitet ist und es kein Zurück mehr in ein normales Leben gibt. Voraussetzungen: dauerhaftes Koma ohne Aussicht auf Wiedergenesung, schwerer Hirnabbauprozess (Endstadium Demenz), tödlich verlaufende Krankheit im Endstadium.
Die konkreten Fehler im Dokument
Geltungsbereich: Alle Fragen angekreuzt – oder doch nicht? Häkchen neben den Kästchen statt drin. Lebenserhaltende Maßnahmen: Haken und Kreuz gleichzeitig, kein klarer Wille erkennbar. Schmerz- und Symptombehandlung: Kreuze neben den Kästchen plus ein Fragezeichen. Dialyse: Vergessen, etwas zu verfügen. Durchsetzung: Bevollmächtigte mit Initialen „P.T.“ und „H.F.“ benannt – ohne vollständige Namen.
Fazit
Sie sehen, wie schwierig es als Laie ist, eine rechtssichere Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu erstellen. Fehler und Streitigkeiten sind vorprogrammiert. Über unseren Partner Jura Direkt erhalten Sie rechtssichere, vollständige Dokumente zum Fixpreis. Vereinbaren Sie noch heute Ihren persönlichen Termin.
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