
Kommt es im häuslichen Umfeld zu einem Pflegefall, wird das für die Angehörigen eine körperliche und emotionale Herausforderung. Von der finanziellen Belastung ganz zu schweigen. Unter bestimmten Umständen kann sich jedoch ein Vorteil ergeben.
Die gesetzliche Regelung: Rentenbeiträge durch die Pflegekasse
Wenn die Rahmenbedingungen erfüllt sind, zahlen die Pflegekassen Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung. Diese gelten dann als Beitragszeiten, so als wäre einer geregelten Arbeit nachgegangen worden. Damit erhöhen sich spätere Rentenanspüche.
Voraussetzungen für die Rentenbeiträge
Die Pflegebedingten Rentenleistungen greifen, wenn: der zu Pflegende mindestens Pflegegrad 2 aufweist, der Pflegende wöchentlich mindestens 10 Stunden auf wenigstens 2 Tage verteilt leistet, die eigene Arbeitszeit 30 Stunden wöchentlich nicht überschreitet, die Pflege in häuslicher Umgebung erfolgt und die pflegende Person die Pflege ehrenamtlich (ohne Bezahlung) übernimmt. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) muss die Notwendigkeit der Pflege bescheinigen.
Wie viel Rente wird gutgeschrieben?
Für die Pflege eines Angehörigen von einem Jahr werden je nach Aufwand und Pflegegrad zwischen 5 und 30 Euro Rente gutgeschrieben. Versorgen mehrere Angehörige den zu Pflegenden, werden die Beiträge entsprechend aufgeteilt.
Wenn Sie wissen möchten, welche Optionen es für Sie gibt, und wie Sie sich ideal vor einem Pflegefall schützen, melden Sie sich gerne bei uns.
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