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Datum:
June 18, 2026
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Die Kosten der Pflege steigen immer weiter. Wenn die entstehenden Kosten nicht durch eigenes Vermögen aufgebracht werden können, geht der Staat für die entstehende Lücke in Vorleistung – und fordert die nächsten Angehörigen zur Kasse.

Wann müssen Kinder zahlen?

Die Behörden prüfen nach der Bewilligung zuerst die Vermögensverhältnisse des Pflegebedürftigen. Bis auf ein Schonvermögen von ca. 5.000 Euro muss der Pflegebedürftige sein komplettes Vermögen aufbrauchen. Danach werden Kinder herangezogen.

Bei mehreren Kindern müssen alle ihre finanziellen Verhältnisse offenlegen. Grundlage der Berechnung: Vom Nettoeinkommen abgezogen werden Aufwendungen für private Altersvorsorge, berufsbedingte Kosten und Unterhaltspflichten für eigene Kinder. Nach einem Selbstbehalt von 1.800 Euro (Single) oder 3.240 Euro (Familie) kann das Sozialamt die Hälfte des darüberhinausgehenden Betrages verlangen.

Was schützt die Kinder?

Das eigene Haus oder die Eigentumswohnung sind geschützt. Ebenso ein Schonvermögen von rund 100.000 Euro zur Wahrung der eigenen Altersversorgung sowie ein Notgroschen von 10.000 Euro. Kinder sind nicht zahlungspflichtig, wenn sie Gewalt oder Missbrauch in der Erziehung nachweisen können.

Die Vorsorge: Pflegezusatzversicherung

Damit es gar nicht erst so weit kommt, empfehlen wir zeitnah den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Ob eine Pflegerente oder ein Pflegetagegeld besser in Ihr Lebenskonzept passt, klären wir in einem persönlichen Gespräch.

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