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Datum:
June 18, 2026
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Zum 1.1.2017 wurde das Pflegestärkungsgesetz II eingeführt. Seither gibt es statt drei Pflegestufen fünf Pflegegrade. Der Gesetzgeber hat Verbesserungen eingebracht – es besteht aber nach wie vor nur ein Basisschutz, der nicht alle Kosten deckt.

Was ist die Pflegeflücke?

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung, sondern nur eine Teilkasko auf den eigenen Körper. Es werden nicht alle entstehenden Kosten übernommen. Die Pflegeflücke ist die entstehende Differenz zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung – grob gesagt die Hälfte der tatsächlichen Kosten.

Ein Beispiel aus der Praxis

Frau Meier ist in Pflegegrad 3. Die bisher aufgelaufenen Pflegekosten in 2,5 Jahren belaufen sich auf ca. 108.000 Euro. Die gesetzliche Pflege hat ca. 38.000 Euro übernommen. Die restlichen 70.000 Euro wurden aus Vermögen und Rente bezahlt. Das angesparte Vermögen von 60.000 Euro ist aufgebraucht. Das Sozialamt fordert nun von der Tochter monatlich 241 Euro Unterhalt.

Die Lösung: Private Pflegezusatzversicherung

Kinder haften für ihre Eltern! Um die Familie nicht in die Haftungsfalle geraten zu lassen, lohnt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung möglichst früh. Ob eine Pflegerente oder ein Pflegetagegeld sinnvoller ist, lässt sich in einem persönlichen Gespräch klären.

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