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Datum:
June 18, 2026
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Erstmals in der Geschichte der deutschen Bundesbank hat diese für die Berechnung der Vorabpauschale einen negativen Basiszins veröffentlicht. Da hierdurch die Pauschale entfällt, bleiben Erlöse aus thesaurierenden Fonds, die 2021 erzielt werden, komplett steuerfrei.

Was bedeutet das konkret?

Investoren, die Anteile an thesaurierenden Fonds halten, müssen in 2021 keine Steuer auf Erträge abführen. Dieser Schritt geht aus einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) hervor. Erstmalig wurde zum 4. Januar 2021 ein Negativzins von minus 0,45 Prozent von der Bundesbank ermittelt.

Wie wird die Vorabpauschale berechnet?

Formel: 70 Prozent des jährlichen Basiszinses x Rücknahmepreis der Fondsanteile zu Beginn des vorangegangenen Kalenderjahres = Basisertrag. Da der Basiszins nun negativ ist, kann keine Vorabpauschale erhoben werden. Die Vorabpauschale selbst kann nie negativ werden, sie entfällt nur.

Was dies nicht bedeutet

Der Staat schenkt kein Geld. Tatsächlich angefallene Erträge bei thesaurierenden Fonds müssen versteuert werden, wenn die Anteile verkauft werden. Die Steuerfreiheit gilt nur für die jährliche Vorabpauschale.

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