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Datum:
June 18, 2026
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Ab 2017 können Versicherte erstmals von einem Steuervorteil bei Auszahlung von ablaufenden Lebens- und Rentenversicherungen profitieren. Doch was gut klingt, ist nicht unbedingt gut gemacht. Von dem vermeintlichen Vorteil bleibt am Ende nur wenig übrig.

Die Änderung der Steuerregeln 2005

Im Jahr 2005 wurden die Steuerregelungen für Lebensversicherungen geändert. Seither fallen für neue Lebensversicherungen Steuern bei Auszahlung an. Ein kleiner Vorteil bleibt: Ist der Sparer bei Kapitalauszahlung und einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren mindestens 60 Jahre alt (bei Verträgen ab 2012 mindestens 62 Jahre), muss nur die Hälfte der Erträge besteuert werden – das sogenannte Halbeinkünfteverfahren.

Wie der Steuervorteil funktioniert

Selbst wenn alle Bedingungen erfüllt sind, behält der Versicherer zunächst den Steuervorteil ein – das sind inklusive Solidaritätszuschlag satte 26,375%. Um den Steuervorteil zu erhalten, müssen Versicherte in ihrer Steuererklärung auf der Anlage KAP dies angeben. Das Finanzamt erstattet die zu viel entrichtete Steuer.

Es gilt der persönliche Steuersatz

Bei der hälftigen Berechnung des Ertrags wird nicht die Abgeltungssteuer herangezogen, sondern der persönliche Steuersatz des Versicherten. Je höher das Einkommen, desto höher ist auch der Steuersatz. Es kann also ein böses Erwachen geben.

Beispiel: Ein Versicherter mit 30.000 Euro zu versteuerndem Einkommen erhält eine Auszahlung von 100.000 Euro. Der Versicherer behält 26.375 Euro für Abgeltungssteuer und Soli ein. Über die Steuererklärung würden nur knapp 5.000 Euro davon erstattet – das sind gerade einmal 21 Prozent.

Bei einem noch höheren Einkommen von 50.000 Euro sinkt der Vorteil auf magere 16 Prozent.

Rente statt Einmalauszahlung

Fällt die Entscheidung für die Zahlung einer monatlichen Rente statt einer Einmalauszahlung, wird lebenslang der persönliche Steuersatz auf den Ertragsanteil angesetzt. Bei einem Rentenstart mit 65 Jahren wären dies 18 Prozent bei einer angenommenen Verzinsung von drei Prozent p.a. Im aktuellen Niedrigzinsumfeld zahlen Versicherte tatsächlich nur Steuern auf eine Rückzahlung ihrer Beiträge.

Gerne beraten wir Sie über die Möglichkeiten, die für Sie bestehen. Ebenfalls prüfen wir durch kooperierende Rechtsanwälte, ob für Ihre Lebens- oder Rentenversicherung eine Rückabwicklung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung möglich ist.

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