
Für die Begleichung der Pflegekosten gelten eigene Gesetze. Bevor eine bedürftige Person Hilfeleistungen des Staates erhält, muss das Vermögen verwendet werden – hierzu zählen auch Lebens- und Rentenversicherungen.
Der Fall aus dem Sozialgericht Karlsruhe
Ein pflegebedürftiger Mann (Pflegegrad 4) hatte eine Lebensversicherung mit einem Rückkaufswert von über 48.000 Euro. Das Sozialamt forderte die Verwertung, bevor Sozialleistungen gewährt werden.
Der Mann argumentierte, die Lebensversicherung sei für seinen ebenfalls behinderten Sohn abgeschlossen worden. Leider wurde bei der Vertragsgestaltung eine entsprechende Bezugsberechtigung vergessen – der Kläger konnte jederzeit kündigen und auf das Vermögen zugreifen. Wäre der behinderte Sohn von Anfang an Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter gewesen, wäre der Vertrag aus dem verwertbaren Vermögen ausgeschieden.
Die Lernens daraus
Es zeigt sich wieder einmal, wie wichtig es ist, bereits in jungen Jahren eine entsprechende Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Dies ist bereits ab ca. 5 Euro monatlich für über 1.000 Euro Pflegetagegeld möglich.
Besuchen Sie gerne unsere Vorträge zum Thema Vollmachten und Patientenverfügungen sowie Pflege. Wir klären über die kleinen und großen Herausforderungen auf und zeigen kostengünstige und rechtssichere Wege, das eigene Vermögen zu schützen.
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