Das VSAAG bringt neue Fondsbeiträge, mehr Befugnisse für die BaFin und die Möglichkeit, garantierte Leistungen im Krisenfall um bis zu fünf Prozent zu kürzen. Was Versicherte jetzt prüfen sollten.
Vorabpauschale für Investmentfonds - Was Sie wissen müssen

Seit dem 2.1.2019 werden Anleger eines thesaurierenden oder ausschüttenden Fonds anhand einer Vorabpauschale für Investmentfonds besteuert. Die Steuer (Kapitalertragssteuer) wird von der depotführenden Stelle berechnet und direkt an das Finanzamt abgeführt.
Wie berechnet sich die Vorabpauschale?
Basisertrag = 70% des jährlichen Basiszinses x Rücknahmepreis der Fondsanteile zum Jahresbeginn des vorangegangenen Kalenderjahres. Hiervon wird die Ausschüttung des letzten Kalenderjahres abgezogen. Bei thesaurierenden Fonds entspricht die Vorabpauschale eins zu eins dem Basisertrag. Die Vorabpauschale kann niemals negativ werden.
Welche steuerlichen Auswirkungen hat das?
Für Anleger bleiben Gewinne, Ausschüttungen und die Vorabpauschale teilweise steuerfrei – je nach Fondsvariante: Mischfonds 15%, Aktienfonds 30%, Immobilienfonds 60%, Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt 80% Freistellung. Die freigestellten Beträge werden mit dem persönlichen Freistellungsauftrag des Anlegers verrechnet.
Warum Sachwerte trotzdem der Schlussel sind
Es ist immer zielführend, Vermögen in Sachwerten anzulegen – denn der Sachwert schlägt immer den Geldwert und ist inflationsgeschützt. Aktien, Rohstoffe, Immobilien, Edelmetall, Beteiligungen, Grund und Boden sind echte Sachwerte. Eine klassische Lebens- oder Rentenversicherung ist nur ein Stück bedrucktes Papier.
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