
Mit Einführung der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung am 1. Januar 1995 hat eine neue Zeitrechnung begonnen. Seither gilt für alle gesetzlich und privat Versicherten eine umfassende Versicherungspflicht.
Grundsätze der gesetzlichen Pflegeversicherung
Als gemeinschaftliche Leistung zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen in die Pflegeversicherung ein. Der Beitragssatz liegt im Kalenderjahr 2020 bei 3,05 Prozent. Mit Einführung des Pflegestärkungsgesetz II wird unterschieden, wie selbständig der Patient noch ist. Daraus leitet sich der Pflegegrad ab.
Warum die Pflegeversicherung notwendig ist
Für Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, steigt die statistische Wahrscheinlichkeit, ein Pflege- bzw. Betreuungsfall zu werden, auf rund 32 Prozent. Aktuell gibt es ca. 4 Millionen Menschen, die monatlich Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten. Der Großteil, knapp 3,1 Millionen, erhält ambulante Leistungen.
Die drei Formen der Pflegezusatzversicherung
Die Pflege-Rentenversicherung zahlt eine vorher fest vereinbarte monatliche Rente und bildet gleichzeitig Kapital, auf das bei Kündigung steuerfrei zugegriffen werden kann. Die Pflegekostenversicherung erstattet die nach Vorleistung der Pflegepflichtversicherung verbleibenden Kosten gegen Nachweis. Das Pflegetagegeld zahlt einen festgelegten Tagessatz je nach Pflegegrad, ohne Kostennachweis.
Der staatlich geförderte Pflege-Bahr
Diese Absicherung ist besonders für Personen mit gesundheitlichen Problemen geeignet. Es gilt ein Kontrahierungszwang (Annahmezwang), keine Gesundheitsprüfung, keine Leistungsausschlüsse. Der Staat leistet eine monatliche Zulage von 5 Euro (60 Euro jährlich).
Wir wissen, dass der Bereich der Pflegeversicherung sehr erklärungsbedürftig ist. Scheuen Sie sich bitte nicht, uns zu kontaktieren.
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