
Wer zu Lebzeiten eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, sollte sich mit den Folgen einer verspäteten Anspruchsmeldung auseinandersetzen. Denn ein Wettlauf der Anspruchsteller kann entscheiden, wer das Geld bekommt.
Wer hat Anspruch auf das Geld?
Ist in der Police keine begüstigte Person eingetragen, greift die gesetzliche Erbfolge. Wir erleben es allerdings sehr häufig, dass in solchen Verträgen immer noch der ehemalige Partner eingetragen ist. Entscheidend ist: Die Person, die in der Police steht, hat im Zweifel zuerst Anspruch auf das Geld.
Wann können Erben eingreifen?
Hat die Versicherung dem Begüstigten das Geld noch nicht zugesagt, kann das sogenannte Schenkungsversprechen durch die Erben widerrufen werden. Wurde der Todesfall zu spät gemeldet und die Versicherung hat sich mit dem Begüstigten bereits ausgetauscht, ist der Widerruf meist nicht mehr möglich.
Der Ex-Partner als besonderes Risiko
Nach einer Scheidung wird oft vergessen, den Begüstigten in der Lebensversicherung zu ändern. Der BGH hat entschieden, dass der Ex-Partner trotzdem das Geld bekommt – selbst wenn er nur als „Ehegatte“ benannt ist. Deshalb: Nach einer Trennung so schnell wie möglich den Bezugsberechtigten ändern! Wer das vergisst, riskiert, dass der neue Partner leer ausgeht.
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