
In jeder Geschäftsbeziehung ist es elementar, den eigenen Kunden Mehrwerte zu generieren. Gerade wenn es darum geht, Mandanten zustehende Leistungen von Versicherungsunternehmen ein- oder zurückzufordern, kommt es auf die richtigen, kompetenten und etablierten Partner an.
Widerruf von Lebensversicherungen – wer hat Anspruch?
Aufgrund von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen können die meisten zwischen dem 1.1.1995 und 31.12.2007 abgeschlossenen Lebens- und Rentenversicherungsverträge widerrufen werden. Wie erwartet gibt es von Seiten der Versicherungsunternehmen starke Gegenwehr, die trotz klarer Rechtslage alle Verzögerungs- und Verhinderungsregister ziehen.
Vorteile durch eine Rückabwicklung
- Kostenfreie Ersteinschätzung inkl. BGH-konformer Berechnung der Nutzungsentschädigung
- Prozesskostenfinanzierung (für Kunden ohne deckende Rechtsschutzversicherung)
- Hohe Kaufpreiszahlung – sofort bei aktuell 17 Gesellschaften
- Spezialisierte Anwaltskanzleien
- Rückabwicklung auch mit fehlenden Unterlagen möglich – durch Clusterdatenbank
Absolutes Highlight: Sofortauszahlung
Sie erhalten für Ihr „wertloses“ Altpapier sofort bares Geld. Ein wichtiger Punkt ist die BGH-konforme Berechnung der Nutzungsentschädigung. Nur mit dieser aufwendigen Berechnung lassen sich die Ansprüche gerichtlich durchsetzen.
Sprechen Sie uns an, wenn auch Sie Verträge haben, die in den oben genannten Zeitraum fallen. Sie erreichen uns entweder via Telefon unter 07641-953 84 83 oder via E-Mail unter info@finanzen-leibenzeder.de
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