Praxisgemeinschaft & MVZ gründen

Datum:
August 24, 2026

Rechtliche Grundlagen

  • ☐ Gesellschaftsform gewählt – GbR, PartG, GmbH oder PartGmbB? Jede hat andere Haftungskonsequenzen
  • ☐ Gesellschaftervertrag aufgesetzt – Regelungen zu Gewinnverteilung, Ausscheiden, Nachfolge, Streitschlichtung
  • ☐ Zulassung bei der KV beantragt – MVZ braucht eigene Zulassung; Fristen und Voraussetzungen prüfen
  • ☐ Handelsregistereintrag (bei GmbH) – Notarielle Beurkundung und Eintragung

Berufshaftpflicht

  • ☐ Gemeinsame Berufshaftpflicht für alle Ärzte der Praxis abgeschlossen
  • ☐ Deckungssumme ausreichend – Bei mehreren Ärzten kumulieren sich die Risiken; Deckungssumme entsprechend höher wählen
  • ☐ Alle Fachrichtungen abgedeckt – Wenn unterschiedliche Fachärzte tätig sind, muss die Police alle abdecken
  • ☐ Mitarbeitende Ärzte mitversichert – Angestellte Ärzte, Honorarärzte, Vertretungen

Haftung der Gesellschafter

  • ☐ Gesamtschuldnerische Haftung verstanden – Bei GbR haften alle Gesellschafter persönlich für alle Schulden der Gesellschaft
  • ☐ PartGmbB als Haftungsschutz – Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung schützt vor persönlicher Haftung für Fehler der anderen Partner
  • ☐ D&O-Versicherung (Directors & Officers) – Bei GmbH-Struktur für Geschäftsführer unverzichtbar

Betriebliche Absicherung

  • ☐ Inhaltsversicherung für gemeinsame Praxisausstattung (höhere Summe als Einzelpraxis)
  • ☐ Cyberversicherung – Gemeinsame Systeme, mehr Mitarbeiter bedeuten höheres Risiko
  • ☐ Betriebsunterbrechungsversicherung – Was passiert, wenn ein Gesellschafter ausfällt?
  • ☐ Rechtsschutz – Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern, mit der KV, mit Lieferanten

Persönliche Absicherung der Gesellschafter

  • ☐ Eigene BU-Policen jedes Gesellschafters auf die neue Einkommenssituation anpassen
  • ☐ Risikolebensversicherung – Absicherung der anderen Gesellschafter bei Tod eines Partners
Kontakt

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