Das VSAAG bringt neue Fondsbeiträge, mehr Befugnisse für die BaFin und die Möglichkeit, garantierte Leistungen im Krisenfall um bis zu fünf Prozent zu kürzen. Was Versicherte jetzt prüfen sollten.
Neues Krankentagegeld ohne Gesundheitsprüfung

Aus dem Hause der ARAG gibt es einen neuartigen und innovativen Tarif für die Absicherung bei längerer Krankheit ab dem 43. Tag. Zu jeder Berufsunfähigkeitsversicherung gehört eigentlich auch ein vernünftiges Krankentagegeld. Nun können sich beide Produkte ergänzen.
Das neue KT-BU-Konzept der ARAG
Die perfekte, selbständige Ergänzung gegen Arbeitsunfähigkeit als Ergänzung zur BU – ohne Risikoaufschläge und Leistungsausschlüsse. Das ist einmalig am Markt. Nur der BU-Versicherer nimmt eine Gesundheitsprüfung vor, welche dann für beide Policen gilt.
Wie funktioniert die Absicherung?
Zu jedem BU-Antrag wird ein ergänzender Krankentagegeld-Antrag ohne Gesundheitsfragen aufgenommen. Die Tagessätze bewegen sich in 5er-Schritten von 15 bis 30 Euro ab dem 43. Tag. Sobald der BU-Versicherer den BU-Antrag annimmt, wird automatisch der Krankentagegeld-Antrag policiert – ohne Risikozuschläge und ohne Ausschlüsse.
Besonderheiten des neuen Tarifes
Die Definition der Berufsunfähigkeit ist im Tarif auf die der BU-Versicherer abgestimmt. Verzicht auf Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse, Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht und Alkoholklausel. Verlängerung der Nachleistungszeit bei BU-Feststellung um weitere 3 Monate auf bis zu 6 Monate. Dynamische Anpassung alle 3 Jahre. Und als erstes KT auch für Studenten abschließbar.
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