Alle Beiträge aus der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung können steuerlich geltend gemacht werden, insofern sie sich in den Höchstgrenzen bewegen. Diese Kosten können in der Steuererklärung angesetzt werden.
Als Angestellter oder Beamter können bis zu 1.900 Euro in der Steuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt berücksichtigt diese Kosten als Sonderausgaben. Für Selbständige liegt die Grenze für absetzbare Beiträge in der Pflegeversicherung bei 2800 Euro jährlich.
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