Vollmachten

Setzen Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht um.
Das Wichtigste in Kürze
Für ein selbstbestimmtes Leben
Vorsorge für den Notfall
In Würde altern
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Ersetzt keine Beratung und Vollständigkeit!

Warum sind Vollmachten wichtig?

Rund 90 Prozent der Bevölkerung haben keine Vollmachten. Damit sind Sie im Betreuungsfall aufgrund Krankheit oder Unfall fremdbestimmt. Ein automatisches Vertretungsrecht durch den Partner besteht in Deutschland nicht! Es können keine Entscheidungen für Sie getroffen oder Unterschriften geleistet werden. Mit der Erstellung von Vollmachten werden weitreichende Kompetenzen abgegeben.

Welche Auswirkungen das Fehlen einer Vollmacht hat, sehen Sie in folgendem Film.

https://youtu.be/62h63hdelz0

In Kooperation mit JURA DIREKT finden wir Lösungen, die es Ihnen leicht machen, Ihre Vollmachten persönlich und individuell erledigen zu lassen. Bitte sprechen Sie uns an.

Welche Vollmachten sollte man haben?

Die bekannteste Vollmacht ist die Bankvollmacht. Viele kennen aus eigener Erfahrung aber auch die Patientenverfügung. Die gibt es oftmals beim Hausarzt. Wenn Sie Vollmachten erstellen achten Sie bitte darauf auch die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung zu erstellen. Haben Sie minderjährige Kinder ist eine Sorgerechtsverfügung Pflicht.

Es gibt über 200 Vordrucke im Internet zum Download. Viele dieser Vordrucke enthalten aber Fehler und sind nicht ausreichend. Zudem bergen Ankreuzformulare Gefahren von Unvollständigkeit und unklarer Äußerungen.

Welche Form sollte eine Vollmacht haben?

Grundsätzlich sollten Vollmachten IMMER schriftlich verfasst werden. Rechtlich gesehen reicht zwar auch das gesprochene Wort. Ihre Bevollmächtigten müssen aber im Fall der Fälle vor Gericht beweisen, dass Sie das Gesagte wirklich so gewollt haben. Und das ist ein Ding der Unmöglichkeit.

Rechtlich gültig ist auch ein 2-Zeiler. Im Bedarfsfall ist das aber zu unklar und ruft Probleme hervor. Daher verfassen Sie Ihre Vollmachten immer schriftlich, so ausführlich und detailgetreu wie nur irgend möglich. Es ist Ihr Leben, um das es geht

Was bewirkt eine Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht ist die weitreichendste Vollmacht und ist unter Umständen sofort gültig. Auch, wenn Sie noch Herr Ihrer Sinne sind und im geistigen Vollbesitz Ihrer Kräfte.


Die Vorsorgevollmacht regelt alles Rechtliche, also Post, Bank, Behörden, Ämter etc. Hier bevollmächtigen Sie eine von Ihnen benannte Person in Ihrem Namen die rechtlichen Dinge zu erledigen.

Im Betreuungsrecht ist verankert, dass Menschen die Unterstützung anderer erhalten, wenn sie selber nicht mehr in der Lage sind ganz oder teilweise eigene Entscheidungen zu treffen. Ausschlaggebend hierfür können geistige oder seelische Behinderungen sein.

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Was bewirkt eine Patientenverfügung?

In der Patientenverfügung können Sie für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit festlegen, ob und vor allem wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Sie sollten das Dokument schriftlich verfassen. Per Gesetz ist die Patientenverfügung schriftlich definiert und regelt, wie noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen des Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe behandelt werden sollen. (§1901a Absatz 1 BGB).

Eine Patientenverfügung sollte so ausführlich und detailgetreu wie nur irgend möglich erstellt werden, um Diskussionen der Bevollmächtigten mit den behandelnden Ärzten zu vermeiden. Es ist durchaus sinnvoll persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben wie auch religiöse Anschauungen als Ergänzung und Auslegungshilfe in die Patientenverfügung einzubringen.

Was bewirkt eine Betreuungsverfügung?

In der Betreuungsverfügung regeln Sie beispielsweise Ort, Art und Unterbringung während eines Pflege- oder Betreuungsfalls.

Durch das Erstellen einer Betreuungsverfügung können Sie schon im Voraus festlegen, wen Sie als rechtlichen Betreuer einsetzen möchten. Das Betreuungsgericht ernennt dann die von Ihnen befugte Person als rechtlich bestellten Betreuer. Das Gericht kann sich nicht gegen diese Wahl aussprechen und muss sich an Ihren schriftlich nieder gefassten Willen halten, insofern der bestellten Person keine Zuwiderhandlung gegenüber dem Betreuten nachgewiesen werden kann. Ebenfalls können Sie in der Betreuungsverfügung festlegen, wer unter keinen Umständen die Betreuung übernehmen soll. Es kommt in den besten Familien vor, dass sich Geschwister nicht verstehen.

Gleichwohl können Sie in der Betreuungsverfügung etwaige Wünsche und Gewohnheiten festhalten. Beispielsweise, wo Sie gepflegt werden möchten, also Zuhause oder im Pflegeheim.

Was bewirkt eine Sorgerechtsverfügung?

Diese Vollmacht ist wichtig für minderjährige Kinder. Liegt keine Sorgerechtsverfügung vor, bestimmt das Familiengericht oder das Jugendamt einen Vormund (§ 1773 BGB). Beim Sorgerecht gibt es, im Gegensatz zum Erbe keine „gesetzliche Reihenfolge“. Weder Großeltern, Verwandte oder Taufpaten bekommen das Sorgerecht automatisch zugesprochen.

Für die minderjährigen Kinder kann das Familiengericht einen gesetzlichen Vormund bestellen. Das kann jemand aus dem Familienkreis sein, muss aber nicht. Ein Mitspracherecht über den Vormund haben die Kinder erst mit Erreichen des 14 Lebensjahres.

Wichtig: Versterben beide Elternteile können die Großeltern für den Unterhalt der Enkelkinder verpflichtet werden. Die Höhe des Unterhalts fällt gegenüber eigenen Kinder aber niedriger aus. Die Großeltern haben aber keine Verpflichtung, einer Arbeitstätigkeit nachzugehen, um den Unterhalt bestreiten zu können.

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