Erben und verschenken wird oft auf die Lange Bank geschoben um sich nicht mit dem unangenehmen Thema des eigenen Todes auseinander zu setzen. Im Schnitt werden die Deutschen immer reicher. Allen voran die Eigenheim Besitzer aufgrund des Booms der letzten Jahre. Die neueste Studie des DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsförderung) besagt, dass gerade Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie besitzen demnach ein Vermögen von rund 225.000 Euro. Menschen die hingegen zur Miete wohnen nennen nur ca. 24.000 Euro ihr Eigen.
Auf deutschen Tagesgeld und Girokonten liegen derzeit unverzinst über 1,5 Billionen Euro. (Quelle: Manager Magazin)
Pro Kopf macht das im Durchschnitt fast 20.000 Euro. Bei einer derzeitigen statistischen Inflation von 2%, entspricht das aber einem realen Kaufkraftverlust von rund 400 Euro pro Jahr! Wie lange soll das noch anhalten? Es gibt vernünftige und rentable Lösungen sein Geld für sich arbeiten zu lassen, und andererseits rechtzeitig zu vererben, oder zu verschenken, um Steuern zu sparen. Wie das aussehen kann, möchten wir in diesem Beitrag beleuchten.
Sobald die Kinder das Elternhaus verlassen, oder zu Beginn einer Selbständigkeit, macht es durchaus Sinn, die Kinder schon finanziell zu unterstützen, als wenn später vererbt wird. Denn oftmals stehen die Kinder dann schon am Ende Ihres Berufslebens. Das rechtzeitige kümmern, vererben und verschenken ist auch ein Weg, den bevorzugten Menschen das Vermögen zukommen zu lassen. Im Vorfeld sollte natürlich gewährleistet sein, dass die wichtigen Dinge des Lebens geregelt sind. hierzu gehören die Absicherung eines Pflegefalles, schwere Krankheiten oder die Versorgung von Hinterbliebenen. Vergessen sie bitte auch nicht die Regelung im Falle dessen, dass Sie keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können - Stichwort Patientenverfügung.
Je eher sich mit der Nachlassplanung beschäftigt wird, desto eher kann das Vermögen steuerlich optimiert werden. Derzeit fallen Steuern in der Erbschaftssteuer und der Schenkungssteuer erst ab einem Betrag von 400.000 Euro an. Jedes Kind kann diesen Betrag alle 10 Jahre steuerfrei vererbt, oder geschenkt bekommen. Egal ob von Mutter oder Vater. Beide Elternteile können die Beträge voll ausreizen. Ehepartnern steht eine Summe von 500.000 Euro zu. Sind die Vermögenswerte höher, lohnt es sich diese Beträge alle zehn Jahre auszuschöpfen. Auch Immobilien können so übertragen werden. Daher lohnt es sich schon frühzeitig über Erben und verschenken nachzudenken.
Liegen Ihre Vermögenswerte unterhalb dieser Grenzen, brauchen Sie sich um Steuern und Abgaben keine Gedanken zu machen. Bitte beachten Sie aber, dass zum Vermögen nicht nur das liquide Vermögen auf dem Bankkonto gehört. sondern auch Ansprüche aus Lebens- und Rentenversicherungen, Bausparverträgen, Investmentfonds, Beteiligungen sonstigen Werten. Den größten Posten aber macht das Eigenheim aus. Diese wird, wenn selbst bewertet wird, meist zu niedrig angesetzt.
Vor dem Erbe oder dem verschenken, sollte sich der Geber allerdings ein paar Gedanken machen. Was passiert, wenn es beispielsweise zum Streit oder der Trennung mit dem Beschenkten kommt? Nur unter bestimmten Voraussetzungen lässt es der Gesetzgeber zu, dass Schenkungen rückgängig gemacht werden können. Die Modalitäten zu einer Schenkung sollten Sie im Vorfeld durch einen entsprechenden Vertrag festlegen. Gerade bei der Übertragung von Häusern und Wohnungen ist es ratsam sich die entsprechenden Rechte zu sichern. So kommt es häufig vor, dass Eltern schon zu Lebzeiten Immobilien an Ihre Kinder übertragen wollen. Die Eltern möchten sich aber bis zu ihrem Lebensende die Mieteinnahmen sichern, oder selbst darin wohnen. Durch das sogenannte Nießbrauch oder Wohnrecht lässt sich das bei der Schenkung absichern. Durch die Eintragung im Grundbuch kann sich der Schenker dauerhaft sicher fühlen.
ACHTUNG hier greifen gerade im Pflegefall besondere Regelungen der Übertragung die es zu beachten gilt! Näheres hierzu besprechen Sie bitte mit Ihrem Rechtsanwalt oder Ihrem Steuerberater. Wir empfehlen Ihnen gerne einen spezialisierten Experten aus unserem Netzwerk.
Wenn Ihnen das alles zu viel Aufwand ist, lässt sich eine Schenkung an die Kinder auch einfach und unkompliziert über eine Versicherungslösung darstellen. Über einen Einmal Beitrag in eine Versicherung lassen sich so kluge Lösungen zum Vermögensübertrag erzielen. Gleichzeitig partizipieren Sie an den Entwicklungen der Börsen.
Versicherungsnehmer wird das Kind. Sie schlagen somit drei Fliegen mit einer Klappe. Die erste Einzahlung, die Schenkung an das Kind und die Wertsteigerung finden schon im Geltungsbereich des Kindes statt. Sowohl beim Freibetrag, wie auch bei der Erbschaftssteuer werden diese Wertsteigerungen nicht berücksichtigt.
Um weiter die Kontrolle über den Vertrag zu haben und sicherzugehen, dass das Kind den Vertrag nicht auflöst, oder für andere Zwecke verwendet, werden lassen sich gemeinsame Lösungen erreichen.
Derzeit gibt es aber nur eine Handvoll Versicherer, die diese Lösung überhaupt anbieten. Wir helfen Ihnen gerne, die für Sie passende Gesellschaft zu finden.
Im Vertrag wird festgelegt, dass der größte Teil der Versicherungsleistung dem Beschenkten zustehen soll. Der gewollte wirtschaftliche Effekt lässt sich so vollziehen. Schenker und Beschenkter werden gemeinsam als Versicherungsnehmer eingetragen. Es gilt eine Verteilung festzulegen. Welche Person soll wie viel an Versicherungssumme erhalten.
1. VN (Beschenkter) erhält 99%
2. VN (Schenker) erhält 1%.
Der Beschenkte wird im Vertrag gleichzeitig Versicherungsnehmer (VN) und versicherte Person (VP). Im Todesfall von VN 2, fließt der 1% Anteil dem 1 VN zu. Hat der Vertrag zehn Jahre bestanden, wird nur dieses eine Prozent mit Erbschaftssteuer belastet.
Sie haben somit jederzeit die Möglichkeit Ihr vermögen effektiv und effizient zu gestalten. Wir unterstützen Sie gerne bei der richtigen Verteilung und finden adäquate Lösungen für Sie.