Blogbeitrag-Investment-Beitragsbild
27. Februar 2017

Steuervorteile für Lebensversicherungen

Ab 2017 können Versicherte erstmals von einem Steuervorteil bei Auszahlung von ablaufenden Lebens- und Rentenversicherungen profitieren. Doch was gut klingt, ist nicht unbedingt gut gemacht. Von dem vermeintlichen Vorteil bleibt am Ende nur wenig übrig. Beleuchten wir das Ganze mal und liefern ein paar Zahlen.

Im Jahr 2005 wurden die Steuerregelungen für Lebensversicherungen geändert. Wurde seither eine neue Lebensversicherung abgeschlossen fallen für dies zukünftig Steuern bei Auszahlung an. Ein kleiner Vorteil aber bleibt. Ist der Sparer bei Kapitalauszahlung und einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren mindestens 60 Jahre alt (bei Verträgen mit Abschluss ab 2012 mindestens 62 Jahre), muss nur die Hälfte der Erträge besteuert werden. Das sogenannte Halbeinkünfteverfahren.

50-Prozent_Beitragsbild

Aufgrund der Mindestlaufzeit von 12 Jahren, kommt diese Regel 2017 erstmals zum Einsatz. Die Enttäuschung wird bei einigen Versicherten aber groß sein. Denn in aller Regel fällt der Vorteil deutlich geringer aus wie gedacht.

Aber der Reihe nach: Selbst wenn die Versicherten alle Bedingungen für den Vorteil erfüllen, behält der Versicherer erstmal den Steuervorteil ein. Das sind inklusive Solidaritätszuschlag satte 26,375%. Insofern noch eine Kirchenmitgliedschaft besteht kommt diese Steuer noch en Top. Um den Steuervorteil zu erhalten müssen Versicherte in Ihrer Steuererklärung auf der Anlage KAP dies dann angeben. Das Finanzamt erstatten die zu viel entrichtete Steuer.

Bei der hälftigen Berechnung des Ertrags wird nicht die Abgeltungssteuer herangezogen, sondern der persönliche Steuersatz des Versicherten. Je höher das Einkommen des Versicherten ist, desto höher ist auch der Steuersatz. Es kann also ein böses Erwachen geben. Wenn also ein Versicherter mit 30.000€ zu versteuerndem Einkommen z.B. eine Auszahlung von 100.000€ erhält, würde der Versicherer 26.375 Euro für Abgeltungssteuer und Soli einbehalten. Macht der Versicherte nun die Auszahlung in seiner Steuererklärung geltend, würde er nur knapp 5000€ davon erstattet bekommen. Das sind gerade einmal 21 Prozent.

Es gilt der persönliche Steuersatz

Grundsätzlich hätte der Versicherte über die Steuererklärung nur den halben Ertrag, also 50.000 Euro zu versteuern. Da aber durch die Auszahlung sein Gesamteinkommen deutlich steigen würde, fällt auch für das restliche Einkommen ein erhöhter Steuersatz an. Zusätzlich müsste er auf jeden einzelnen Euro an Ertrag aus der abgelaufenen Lebensversicherung einen höheren Steuersatz als die pauschale Abgeltungssteuer bezahlen. Sollte der Versicherte nun ein noch höheres Einkommen von beispielsweise 50.000€ zu versteuerndem Einkommen haben, so sinkt der Vorteil auf magere 16 Prozent.

In diesem Zusammenhang wichtig zu wissen ist allerdings folgendes: Fällt die Entscheidung gegen eine Einmalzahlung aus der Lebensversicherung, und für die Zahlung einer monatlichen Rente, ist es egal, wann der Vertrag abgeschlossen und wie lange die Laufzeit war. In diesem Fall wird bei einem Rentenstart mit 65 lebenslang der persönliche Steuersatz auf den Ertragsanteil angesetzt. Bei unserem Rentner wären dies 18 Prozent bei einer angenommenen Verzinsung von drei Prozent per anno. Da diese Zahlen für das anhaltende Niedringzinsumfeld nicht erreichbar sind, zahlen Versicherte tatsächlich nur Steuern auf eine Rückzahlung Ihrer Beiträge. Gehen wir von zwei Prozent Verzinsung aus, läge der tatsächliche Steuersatz mit 65 Jahren bei 14 Prozent.

Gerne beraten wir Sie über die Möglichkeiten die für Sie bestehen. Ebenfalls prüfen wir durch kooperierende Rechtsanwälte ob für Ihre Lebens- oder Rentenversicherung eine Rückabwicklung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung möglich ist.

Sprechen Sie uns an und holen Sie sich das Geld das Ihnen zusteht.
Termine finden Sie ganz einfach hier

Falk Leibenzeder
Falk Leibenzeder - Versicherungsfachmann seit 2009

Als geprüfter und zugelassener Versicherungsfachmann, Finanzanlagenfachmann und Testamentsvollstrecker biete ich ein breites Feld der Beratung.

Weitere interessante Beiträge

Kontaktieren Sie uns

Kontaktformular Footer
PVS Assekuranzmakler GmbH
Ihr Versicherungsmakler für Vorsorge, Versicherungen und Kapitalaufbau im Raum Freiburg, Emmendingen, Kenzingen und Denzlingen
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf
Oltmannstr. 9, 79100 Freiburg
linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram