Unter dem Aktenzeichen L 5 SO 78/15 wurde am 25.2 ein weitreichendes Urteil des Landesozialgericht Rheinland Pfalz getroffen.
In diesem Urteil ergeht der Richterspruch, dass auch Schwiegerkinder im schlimmsten Fall für die Pflegeheimkosten der Schwiegereltern aufkommen müssen.
So wurde entscheiden, dass der Schwiegersohn in vorliegendem Fall eine Vermögensauskunft an die Sozialkasse erteilen muss.
Um solchen drohenden Kosten zu entgehen raten wir unseren Mandanten sich dringend mit dem Thema der Vollmachten und der Pflegeergänzung wie Pflegetagegeld oder Pflegeversicherung auseinander zu setzen.
Welche Optionen und Möglichkeiten bestehen lesen Sie in weiteren Artikel auf unserem Blog. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für ein persönliches Gespräch oder Telefonat zur Verfügung.
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Foto by Thomas Plaßmann