Erstellt euch ein Haushaltsbudget bzw. macht euch einen Plan wieviel ihr wofür ausgeben wollt. Die Ausgaben habt ihr ja bereits am zweiten Tag erfasst und in Kategorien unterteilt.
Ganz wichtig ist nun, für jede Kategorie eine monatliche Obergrenze festzulegen. Legt euch dabei die 90-Tage-Zahl zu Grunde und bleibt realistisch — ihr dürft euch sehr wohl auch mal was gönnen. Behaltet aber bitte immer die Ausgaben im Blick und gebt nicht mehr aus als ihr einnehmt.
Wichtig vor allem ist, dass ein Restbetrag übrigbleiben sollte, wenn ihr Schulden abbezahlen müsst. Hier bietet sich an eine eigene Kategorie „schlechte Schulden" anzulegen und darin den größtmöglichen Betrag zur Reduzierung festzulegen. Denn wie schon erwähnt, solltet ihr diese Schulden so schnell wie möglich loswerden.
Falls ihr im Besitz von Krediten mit sehr hohen Zinssätzen seid, helfen wir euch gerne bei der Umschuldung, oder bieten euch sogar die kostenlose Prüfung einer Rückabwicklung an. Hier ist aber Eile angesagt, denn der Gesetzgeber hat den Tatbestand der fehlerhaften Widerrufsbelehrung zum Juni diesen Jahres gekippt. Danach lässt sich nichts mehr regeln!
Also auf… Wenn ihr erstmal das Budget und den Plan festgelegt habt, werdet ihr sehen, dass auch hier Anpassungen möglich sind.