Aus dem Hause der ARAG gibt es einen neuartigen und innovativen Tarif für die Absicherung bei längerer Krankheit ab dem 43. Tag. Vorab sei erwähnt, dass zu jeder Berufsunfähigkeitsversicherung auch ein vernünftiges und leistungsstarkes Krankentagegeld gehört. Nun wissen wir aber auch, dass aufgrund der Gesundheitsfragen nicht jeder Arbeitnehmer eine Berufsunfähigkeitsversicherung und ein Krankentagegeld bekommt.
Hier ergänzen sich nun zwei Gesellschaften im Sinne des Kunden. Die klassische Krankentagegeld-Absicherung ist daher jetzt als Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung möglich – unter dem Motto „einfach und sicher" als neues KT-BU-Konzept der ARAG-Krankenversicherung.
DIe perfekte, selbstständige Ergänzung gegen Arbeitsunfähigkeit als Ergänzung zur BU ohne Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse. Das ist einmalig am Markt. Nur der BU-Versicherer nimmt eine Gesundheitsprüfung vor, welche dann für beide Police gilt. Wann eine Berufsunfähigkeit eintritt steht im angesprochenen Tarif und ist auf die der BU-Versicherer abgestimmt. Somit verzichtet die ARAG nicht nur auf die normal übliche Gesundheitsprüfung, sondern auch, und das ist entscheidend, auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Die ARAG Krankenversicherung überlässt somit dem BU-Versicherer die Gesundheitsprüfung und akzeptiert deren Entscheidung bei voller Leistung.
Zu jedem Berufsunfähigkeits- Antrag wird also ein ergänzender Krankentagegeld-Antrag ohne Gesundheitsfragen aufgenommen. Sie als Kunde haben nun die Wahl welchen Tagessatz sie wünschen. Die Sätze bewegen sich in 5er-Schritten von 15 bis 30 Euro ab dem 43.Tag. Sobald der BU-Versicherer den BU-Antrag annimmt, wird zukünftig automatisch der Krankentagegeld- Antrag policiert. Ohne Risikozuschläge und ohne Ausschlüsse, egal zu welchen Bedingungen der BU-Versicherer den Antrag annimmt.
Bedingung ist allerdings, dass der neue Tarif in Verbindung mit einem BU-Antrag abgeschlossen wird. Sollte also der BU-Antrag abgelehnt werden, wird auch der Krankentagegeld-Antrag abgelehnt. Zudem müssen beide Anträge am selben Datum aufgenommen werden.
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Gerne helfen wir Ihnen Ihr Recht durchzusetzen.