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1. Dezember 2017

7 Irrtümer zur KFZ Versicherung

​Der große KFZ Wechselmonat ist Vergangenheit. Wie Sie aber dennoch profitieren können und welche Irrtümer herrschen behandeln wir in diesem Beitrag.

1. Irrtum: Je teurer der Schaden, desto stärker sinkt der Schadenfreiheitsrabatt.

Grundsätzlich ist nicht die Höhe des Schadens für den Schadensrabatt ausschlaggebend, sondern die Anzahl der Schäden. Bei mehreren Schäden im Jahr oder auch bei mehreren Schäden in den Jahren nacheinander sinkt der Rabatt und führt zu einem höheren Verlust als ein großer Schaden.

2. Irrtum: Ein günstiger Kasko Beitrag ist immer besser.

Leider ist die Mentalität in Deutschland, wenn es um das KFZ geht, immer noch – „Geiz ist Geil". Das Auto ist in vielen Fällen besser abgesichert, als die eigene Arbeitskraft. Für viele Autobesitzer ist ein niedriger Beitrag das wichtigste. Leider bedeutet das meistens auch weniger Leistung im Schadensfall. Dessen sollten sich Sparfüchse bewusst sein. Hier ist das lesen des Bedingungswerkes und der versicherten Leistungen wichtig. Gerade bei Zusammenstößen mit Tieren ist oftmals nur Haarwild versichert – nicht aber der Zusammenstoß mit „Tieren aller Art", also auch Kühen, Pferden oder Hunden.

3. Irrtum: Die Schuld bei einem Auffahrunfall liegt immer beim Auffahrenden!

In den allermeisten Fällen stimmt diese Regel. Es gibt jedoch Situationen, in denen dem Vorausfahrenden eine Teilschuld angerechnet werden kann. Dies kann zum Beispiel eine unnötige Vollbremsung bei grüner Ampel, plötzliches Abbremsen bei einem Tier oder vor Blitzern und Parklücken oder ein plötzlicher Fahrstreifenwechsel sein.

4. Irrtum: Der Schadensfreiheitsrabatt verfällt bei einem Versicherungswechsel.

Bei einem Wechsel zu einer neuen Versicherung kann der herausgefahrene Rabatt zum neuen Anbieter mitgenommen und übertragen werden. Von Seiten des Versicherten ist nicht einmal die Mithilfe nötig. Der neue Versicherer erfragt bei der alten Gesellschaft den aktuellen Schadensfreiheitsrabatt ab.

5. Irrtum: Bei einem Umzug bleibt der Versicherungsbeitrag gleich.

Wenn Sie umziehen, kann das Auswirkungen auf Ihren KFZ Beitrag haben. Je nachdem in welchen Bezirk Sie ziehen wird Ihr Beitrag entweder nach oben oder nach unten angepasst. Der Grund hierfür ist einfach: Wenn es in Ihrem neuen Zulassungsbezirk mehr Schäden gibt als im alten, wir die sogenannte Regionalklasse angepasst und der Beitrag steigt. Umgekehrt gilt das gleiche. Somit fahren Sie auf dem Land also meistens günstiger wie in der Großstadt.

6. Irrtum: Ohne Winterreifen verliere ich den Versicherungsschutz.

Die Regel für Winterreifen lautet von O bis O, also von Oktober bis Ostern. Wer also zu früh auf Sommerreifen wechselt genießt trotzdem Schutz, wenn auch nur bedingt: Die Haftpflichtversicherung begleicht den Schaden des Unfallopfers auf jeden Fall. In wie weit Ihr eigener Schaden durch die Kaskoversicherung abgedeckt wird, hängt dabei immer vom Einzelfall ab.

7. Irrtum: Kündigungstermin für einen Versicherungswechsel ist immer der 30 November.

Üblicherweise beginnt das Versicherungsjahr immer zum 1. Januar. Dann ist der Kündigungstermin zum 30. November richtig. Es gehen aber immer mehr Versicherer dazu über, auch unterjährige Fälligkeiten zu vereinbaren. Beginnt das Versicherungsjahr beispielsweise am 1. Juni des Jahres, hat die Kündigung bis spätestens 30. April beim Versicherer zu erfolgen um rechtzeitig wechseln zu können.

Welche Auswirkungen die einzelnen Punkte bei Ihnen haben, und ob wie Sie auch nach dem 30 November noch die Möglichkeit haben Ihre KFZ-Versicherung zu wechseln erfahren Sie in einem weiteren Beitrag. Ganz egal, wo Sie wohnen, für Ihre KFZ-Versicherung in Emmendingen, Freiburg oder bundesweit sind wir gerne Ihr Ansprechpartner. Sie erreichen uns ganz einfach über Telefon 07641-9538483 oder via Email unter ask-me@finanzen-leibenzeder.de

Über diese Adresse können Sie uns auch gerne Ihre Abrechnung schicken und erhalten kostenfrei ein Angebot.

Falk Leibenzeder
Falk Leibenzeder - Versicherungsfachmann seit 2009

Als geprüfter und zugelassener Versicherungsfachmann, Finanzanlagenfachmann und Testamentsvollstrecker biete ich ein breites Feld der Beratung.

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