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9. August 2018

Hausratversicherung günstig? Die 10 wichtigsten Tipps!

Wofür ist eine Hausratversicherung nötig, werden wir oft gefragt. Einfach geantwortet, schützt die Hausratversicherung vor Schäden am privaten Eigentum. Alles was aus dem Haus oder der Wohnung fällt, wenn man es umdreht, gehört zum Hausrat.  Mit dem Abschluss des richtigen Tarifes schützen Sie sich vor finanziellen Risiken. Rechnen Sie sich doch einmal kurz durch was alles in Ihren vier Wänden steht. Welchen Wert besitzen die Sachen, wenn sie neu angeschafft werden müssen?

Zum Hausrat gehören auch Dinge wie Fahrräder, Gartenmöbel, Kindergeräte, Rollstühle, Schmuck, Bilder, Möbel etc. etc. Daneben greift eine gute Hausratversicherung auch bei Reisen im Ausland. Versichert werden können die Risiken Leitungswasser, Feuer, Sturm und Hagelschäden, Vandalismus, Schäden nach Einbruch und Elementar.

Worauf gilt es also bei einer Hausratversicherung zu achten!

 

1. Den Wert des Hausrats richtig berechnen

Meistens soll eine Hausratversicherung günstig sein. Ob das immer zielführend ist, sei dahingestellt. Mein Lehrer hat einmal gesagt: „Was nichts kostet ist nichts wert" - und da hat er nicht unrecht. Die Beiträge für eine Hausratversicherung richten sich nach der Versicherungssumme der Gegenstände. Hierbei wird der gesamte Hausrat herangezogen. Ermitteln lässt sich das über zwei Arten. Entweder gehen Sie Stück für Stück Ihr Inventar durch und schreiben alles auf. Das ist genauer, aber zeitintensiv.

Bei der zweiten Möglichkeit gehen die Versicherer inzwischen primär dazu über, pro Quadratmeter 650 Euro zugrunde zu legen. Bei einer 60 Quadratmeter großen Wohnung beläuft sich der Hausrat somit auf 39.000 Euro, die bei Totalverlust erstattet werden.

 

2. Pflichten im Schadensfall durch einen Einbruch

Ein Einbruch hinterlässt oft unangenehme Folgen und Spuren. Neben dem gestörten Sicherheitsempfinden sind oftmals wertvolle Dinge entwendet worden. Hier reguliert die Hausratversicherung normalerweise. Für die Versicherten gibt es allerdings Pflichten die beachtet werden müssen. Ein Einbruch, oder auch Versuch, muss unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige gebracht, und dem Versicherer gemeldet werden. Es gilt, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Wichtig in dem Zuge ist auch Bank- oder Kreditkarten zu sperren. Eine Liste über die fehlenden Gegenstände muss erstellt werden. Deshalb empfiehlt sich eine Inventarliste zu erstellen um zu wissen, was sich alles im Besitz befindet.Siehe auch Tipp 1.

 

3. Diebstahl im Urlaub? Kein Problem mit der richtigen Hausratversicherung

Nicht nur im eigenen zuhause ist das Eigentum vor Diebstahl geschützt, sondern auch über die sogenannte Außenversicherung im Urlaub oder auf Reisen. Wird beispielsweise ein Handy oder Laptop aus dem verschlossenen Hotelzimmer, oder der Bordkabine gestohlen (Einbruchdiebstahl), leistet die Versicherung Ersatz. Nicht versichert hingegen ist der „einfache Diebstahl". Hängen Sie Ihre Jacke mitsamt Schlüssel, Geldbeutel und Handy an die Garderobe im Restaurant und es werden die Sachen gestohlen, gibt es keinen Cent von der Versicherung.

 

4. Fahrräder in der Hausratversicherung versichert?

Normalerweise sind Fahrräder über die Hausratversicherung versichert, außer sie haben explizit einen Tarif ohne Fahrräder abgeschlossen. Bei einem Diebstahl gilt es aber diverse Klauseln zu beachten. Grundsätzlich gilt, dass Fahrräder sich in der Wohnung, oder im abgeschlossenen Fahrradkeller befinden müssen. Sollte beides nicht möglich sein, müssen Sie das im Vorfeld mit der Gesellschaft klären. Ebenso gilt es, die Nachtzeitklausel zu beachten. In vielen Tarifen sind Diebstähle zwischen 22 und 6 Uhr nicht versichert, bzw. nur dann, wenn das Rad in Gebrauch ist. Besuchen Sie in dieser Zeit also Freunde, ein Fest oder sind zur Arbeit unterwegs, gilt es als versichert. Übernachten Sie jedoch am anderen Ort, wiederrum nicht. Deshalb achten Sie bitte darauf, dass die Nachtzeitklausel entfällt. Sprechen Sie einfach mit Ihrem Versicherungsmakler in Emmendingen Ihres Vertrauens 😉.

 

5. Doppelt versichert?

Sie waren bisher Single und leben jetzt in einer Partnerschaft in einer gemeinsamen Wohnung? Dann können Sie Verträge zusammenlegen und Beiträge sparen. Der ältere Vertrag genießt die größeren Rechte und der jüngere Vertrag kann aufgelöst werden.

 

6. Selbstbeteiligung ja oder nein?

Wir erleben es immer wieder, dass in Verträgen noch eine Selbstbeteiligung im Schadenfall inkludiert ist. Das macht recht wenig Sinn, da die Ersparnis ohne SB sehr gering ausfällt. Im Schadenfall ist die Ersparnis vieler Jahre dahin. Deshalb empfehlen wir grundsätzlich nur Verträge ohne Selbstbeteiligung.

 

7. Grobe Fahrlässigkeit mitversichern

Sinnvoll ist es diesen Baustein mitzuversichern, bzw. darauf zu achten, dass grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist. Das bedeutet, dass Sie auch versichert sind, wenn Sie beispielsweise das Fenster offenlassen und dadurch ein Einbruch ermöglicht wird.

 

8. Änderungen mitteilen

Es kann durchaus vorkommen, dass Sie umziehen. Dann wird oftmals vergessen die neue Quadratmeterzahl und die neue Adresse dem Versicherer zu melden. Um sich unnötigen Ärger zu ersparen, empfiehlt sich eine zeitnahe Meldung. Gerade bei einem Umzug vom Dorf in die Stadt ergeben sich Auswirkungen, und es kann sein, dass eine höhere Prämie fällig wird.

 

9. Glas Baustein inkludieren

Es empfiehlt sich in den Vertrag den Baustein „Glas" zu inkludieren. Dann sind alle Fenster, Scheiben, das Ceranfeld etc. mitversichert im Falle einer Beschädigung. Als kleine Anekdote – mir selber ist die Front des Backofens geplatzt. Wurde anstandslos durch den Versicherer bezahlt. Kostenpunkt ca. 400€. Und in einem Haushalt mit kleinen Kindern, kann es durchaus vorkommen, dass mal eine Scheibe zu Bruch geht.

 

10. Niemals nur den Grundschutz abschließen.

Hausratversicherungen sind nicht sonderlich teuer und für kleines Geld im Jahr zu haben. Jeder Schutz ist natürlich besser wie keiner. Aber wenn es finanziell machbar ist, sollte nie nur der Grundschutz abgeschlossen werden, da dort nicht alles versichert ist. So ist z.B. der Blitzeinschlag versichert, nicht aber die Schäden, die in der Folge durch Überspannung entstehen. Und da die Haushalte voll von elektronischen Geräten sind, kann das große Kosten verursachen.Aanhand eines aktuellen persönlichen Schadens durch Sturm, sind in den Basistarifen meinst auch keine Gartenmöbel mitversichert.

Lassen Sie Ihren Vertrag von uns kostenfrei und unverbindlich prüfen. Sie erhalten eine Auswertung ob die Leistungen verbessert, oder der Beitrag reduziert werden kann.

Schicken Sie uns Ihren Tarif an, ask-me@finanzen-leibenzeder.de, oder via Fax an 07641- 953 76 24

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Falk Leibenzeder
Falk Leibenzeder - Versicherungsfachmann seit 2009

Als geprüfter und zugelassener Versicherungsfachmann, Finanzanlagenfachmann und Testamentsvollstrecker biete ich ein breites Feld der Beratung.

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