In jeder Geschäftsbeziehung ist es elementar, den eigenen Kunden Mehrwerte zu generieren, in dem Sie als unser Mandant von unseren Dienstleistungen profitieren und einen persönlichen Nutzen daraus ziehen können. Hier haben wir seit einiger Zeit einen kompetenten Partner an der Seite, der sich um die Rückabwicklung kümmert.
Gerade wenn es darum geht, den eigenen Mandanten zustehende Leistungen von Versicherungsunternehmen ein- oder zurück zu fordern, kommt es auf die richtigen, kompetenten und etablierten Partner an.
Ein solcher Partner, der sich auf den BGH konformen Widerruf von Lebens- und Rentenversicherungen spezialisiert hat,kann nachdem die Abläufe aus der Historie heraus analysiert und deutlich optimiert wurden, sehr gute Erfolge vorweisen. Dazu zählt auch die solide finanzielle Ausstattung, welche es ermöglicht, Sofortauszahlungen an Sie als Kunden leisten zu können.
Recht haben und Recht bekommen ist in Deutschland nicht immer selbstverständlich. Aufgrund von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen können die meisten zwischen 1.1.1995 und 31.12.2007 abgeschlossenen Lebens- und Rentenversicherungsverträge widerrufen werden.
Wie erwartet gibt es von Seiten der Versicherungsunternehmen starke Gegenwehr, die trotz klarer Rechtslage alle Verzögerungs- und Verhinderungsregister ziehen. Dennoch gibt es inzwischen nennenswerte Erfolge zu berichten.
Wenn Sie sich nun fragen wie das funktioniert, oder was das kostet gibt es Abhilfe; auch ohne Rechtsschutzversicherung. Für Kunden, die keine Rechtsschutzversicherung oder nicht mehr alle Unterlagen haben, kann die Gesellschaft ebenfalls behilflich sein.
Das ist aber nicht alles:
Vorteile für Ihre Kunden durch eine Rückabwicklung mit der Partnergesellschaft und kooperierenden Rechtsanwälten
kostenfreie Ersteinschätzung inkl. BGH konformer Berechnung der Nutzungsentschädigung (Alleinstellungsmerkmal!!!)*
* Ein wchtiger Punkt ist die „BGH-konforme" Berechnung der Nutzungsentschädigung. Nur mit dieser aufwendigen Berechnung und Ausführung lassen sich die Ansprüche gerichtlich durchsetzen: OLG bestätigt BGH – keine pauschale Berechnung (OLG Frankfurt am Main – 3 U 51/15)
Sprechen Sie uns an, wenn auch Sie Verträge haben, die in die in oben genannten Zeitraum fallen.
Sie ereichen uns entweder via Telefon unter - 07641-953 84 83 oder via email unter: info@finanzen-leibenzeder.de