Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung dient der Absicherung des Pflegerisikos. Die gesetzliche Pflichtversicherung deckt nur einen Teil der entstehenden Kosten. Sie wird immer wichtiger: drei von vier Frauen und jeder zweite Mann werden zum Pflegefall.
Wozu brauche ich eine Pflegeversicherung?
Es herrscht leider oft der Irrglaube, dass man im Pflegefall automatisch und umfassend versichert ist. Dem ist leider nicht so, und es ist noch viel Aufklärungsarbeit nötig, um den sich anbahnenden Pflegenotstand ausreichend zu kommunizieren. In Zeiten immer älter werdender Menschen steigt mit zunehmendem Alter auch zwangsläufig das Pflegerisiko.
Ab dem 80. Lebensjahr steigt die Wahrscheinlichkeit auf über 80 Prozent! Für die Angehörigen bedeutet eine Pflegebedürftigkeit eines geliebten Menschen große physische, psychische und finanzielle Belastungen. An dieser Stelle setzt die Pflegeversicherung ein und kann einen Großteil der Last von den Angehörigen, Kindern etc. fernhalten.
Ist eine Pflegeversicherung Pflicht?
Ein ganz klares – Jein! Im Rahmen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung zeigt schon die Begrifflichkeit, dass eine gewisse Pflicht besteht, das Risiko abzusichern. Jeder Krankenversicherte, egal ob gesetzlich oder privat, muss seinen Beitrag für die Pflege leisten. Am 1. Januar 1995 wurde die Pflegepflichtversicherung als eigenständiger Zweig eingeführt. Dennoch bleibt die gesetzliche Leistung eine Teilkaskoversicherung auf den eigenen Körper.
Was wird durch die gesetzliche Pflegeversicherung abgedeckt?
Durch die wachsende Pflegebedürftigkeit ist zwangsläufig eine Finanzierungslücke entstanden, die durch die Einführung der Pflegepflichtversicherung geschlossen werden sollte. Jeder, der ein versicherungspflichtiges Einkommen bezieht, wird prozentual daran beteiligt – derzeit liegt der Beitrag bei 3,05 Prozent, Kinderlose zahlen 0,25 Prozent mehr. Über den Arbeitgeber wird die Hälfte des Beitrags beglichen.
Tritt der Pflegefall ein, übernimmt die gesetzliche Pflegekasse, beispielsweise bei stationärer Unterbringung in Pflegegrad 3, nur 1.262 Euro im Monat. Im Gegensatz dazu stehen allerdings Kosten für die Vollverpflegung im Heim zwischen 3.000 und 4.000 Euro monatlich – je nach Region und Einrichtung auch noch darüber.
Welchen Unterschied gibt es zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung?
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung reichen bei Weitem nicht aus, um die entstehenden Kosten – egal ob zu Hause oder im Pflegeheim – zu decken.
Die Nachteile ohne eine private Pflegezusatzversicherung: Absicherung der reinen Grundversorgung, abnehmende Lebensqualität, keine Rücklagen und vorprogrammierte Altersarmut.
Die Vorteile mit einer privaten Pflegezusatzversicherung: optimaler Bedarf lässt sich absichern, umfangreiche Leistungen, Rücklagen werden gebildet, steuerlich absetzbar – und das Einkommen spielt bei der Berechnung keine Rolle.
Wie viel kostet eine private Pflegeversicherung?
Das ist pauschal nicht zu beantworten. Aufgrund der Vielzahl von Anbietern und Tarifen gilt es immer, den persönlichen Bedarf zu berechnen und eine vernünftige Absicherung zu ermitteln. Der Beitrag richtet sich nach Alter, Gesundheitszustand, Art der gewünschten Leistungen, Tarif und dem abzusichernden Pflegegrad.
Ist die private Pflegeversicherung steuerlich absetzbar?
Alle Beiträge aus der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung können steuerlich geltend gemacht werden, insofern sie sich in den Höchstgrenzen bewegen. Als Angestellter oder Beamter können bis zu 1.900 Euro in der Steuererklärung angegeben werden. Für Selbständige liegt die Grenze bei 2.800 Euro jährlich.
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