Testamentvollstrecker

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Erben und Verschenken sinnvoll regeln. Nachlassverwaltung ohne Erbstreitigkeiten. Erben und Schenken, Nachlassverwaltung und Familienfrieden.

Was ist ein Testamentsvollstrecker?

Der Testamentsvollstrecker wird vom Erblasser benannt, um die letztwillige Verfügung des Erblassers zur Ausführung und Vollendung zu bringen. Er setzt quasi den letzten Willen des Verstorbenen gegenüber den Erben um, sodass keine Streitigkeiten entstehen. Der Testamentsvollstrecker erledigt keine Rechtsberatung – diese ist Rechtsanwälten vorbehalten. Die gesetzlichen Regelungen zur Testamentsvollstreckung finden sich in §§ 2197 ff. BGB.

Wann braucht man einen Testamentsvollstrecker?

Brauchen tut man ihn gar nicht. Wenn Sie allerdings Probleme bei der Abwicklung des Erbes und des Testaments vermeiden wollen, sollten Sie zu Lebzeiten, oder in Ihrem Testament, einen Testamentsvollstrecker bestellen.

Verstirbt der Erblasser, muss der Testamentsvollstrecker alles veranlassen, was durch den Tod des Verstorbenen notwendig geworden ist. Der Testamentsvollstrecker ist nicht an die Weisungen der Erben gebunden, sondern handelt nach eigenem Ermessen. Verwaltung und Veräußerung einzelner Gegenstände obliegt allein dem Testamentsvollstrecker.

Rechte und Pflichten eines Testamentsvollstreckers

Der Testamentsvollstrecker hat nach §2216 BGB gegenüber den Erben und Vermächtnisnehmern nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, den Nachlass zu verwalten. Generell stehen den Erben eine Auskunfts- und Rechnungslegungs-Auskunft zu. Der Testamentsvollstrecker hat die Pflicht, die Erben über wichtige Entscheidungen zu informieren und bestimmte Tätigkeiten anzuzeigen, die er im Zuge der Nachlassverwaltung trifft.

Alle Maßnahmen, die zur Sicherung, Erhaltung, Mehrung und Nutzung des verwalteten Erbes erforderlich sind, hat der Testamentsvollstrecker zu erledigen.

Was kostet ein Testamentsvollstrecker?

Wickelt ein Testamentsvollstrecker den Nachlass ab, erhält er dafür eine feste Vergütung in Höhe von 5 Prozent des Bruttonachlasswertes ohne Abzug von Verbindlichkeiten.

Wird ein Testamentsvollstrecker eingesetzt, trägt normalerweise der Erbe die Kosten der Nachlassverwaltung. Die Kosten können vom Erbvolumen abgezogen werden, sodass sich dadurch auch eventuelle Steuererleichterungen ergeben – insofern es sich um eine sogenannte Abwicklungs-Testamentsvollstreckung handelt.

Warum sollte ich einen Testamentsvollstrecker bestellen?

Gerade bei Erbengemeinschaften und dem lieben Geld sind Erbstreitigkeiten vorprogrammiert. Oftmals gehen mit dem Erbeintritt langjährige Familienverbände in die Brüche, weil man sich nicht einigen kann. Der Testamentsvollstrecker sorgt für einen reibungslosen und gerechten Abgleich und setzt den letzten Willen des Verstorbenen um.

Warum gerade ein Testamentsvollstrecker vom Finanzservice Leibenzeder?

Falk Leibenzeder ist seit 2020 zugelassener Testamentsvollstrecker und hat weitläufige Erfahrung im Finanz- und Versicherungsbereich. Diese Bereiche harmonieren wunderbar miteinander, wenn es um die Sicherung und Mehrung des Nachlasses geht. Somit ist ein sauberer und formaler Übergang an die Erben möglich.

Für eine optimale Finanzberatung in Freiburg oder einen vertrauenswürdigen Versicherungsmakler in Freiburg sind Sie bei uns an der richtigen Stelle.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

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