Vollmachten
Setzen Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht um. Für ein selbstbestimmtes Leben, Vorsorge für den Notfall und in Würde altern.
Ersetzt keine Beratung und Vollständigkeit!
Warum sind Vollmachten wichtig?
Rund 90 Prozent der Bevölkerung haben keine Vollmachten. Damit sind Sie im Betreuungsfall aufgrund Krankheit oder Unfall fremdbestimmt. Ein automatisches Vertretungsrecht durch den Partner besteht in Deutschland nicht! Es können keine Entscheidungen für Sie getroffen oder Unterschriften geleistet werden. Mit der Erstellung von Vollmachten werden weitreichende Kompetenzen abgegeben.
In Kooperation mit Jura Direkt finden wir Lösungen, die es Ihnen leicht machen, Ihre Vollmachten persönlich und individuell erledigen zu lassen. Bitte sprechen Sie uns an.
Welche Vollmachten sollte man haben?
Die bekannteste Vollmacht ist die Bankvollmacht. Viele kennen aus eigener Erfahrung auch die Patientenverfügung – die gibt es oftmals beim Hausarzt. Wenn Sie Vollmachten erstellen, achten Sie bitte darauf, auch die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung zu erstellen. Haben Sie minderjährige Kinder, ist eine Sorgerechtsverfügung Pflicht.
Es gibt über 200 Vordrucke im Internet zum Download. Viele dieser Vordrucke enthalten aber Fehler und sind nicht ausreichend. Zudem bergen Ankreuzformulare Gefahren von Unvollständigkeit und unklaren Äußerungen.
Welche Form sollte eine Vollmacht haben?
Grundsätzlich sollten Vollmachten immer schriftlich verfasst werden. Rechtlich gesehen reicht zwar auch das gesprochene Wort – Ihre Bevollmächtigten müssten aber im Fall der Fälle vor Gericht beweisen, dass Sie das Gesagte wirklich so gewollt haben. Und das ist ein Ding der Unmöglichkeit.
Rechtlich gültig ist auch ein 2-Zeiler. Im Bedarfsfall ist das aber zu unklar und ruft Probleme hervor. Verfassen Sie Ihre Vollmachten daher immer schriftlich, so ausführlich und detailgetreu wie nur irgend möglich. Es ist Ihr Leben, um das es geht.
Was bewirkt eine Vorsorgevollmacht?
Die Vorsorgevollmacht ist die weitreichendste Vollmacht und ist unter Umständen sofort gültig – auch, wenn Sie noch Herr Ihrer Sinne sind und im geistigen Vollbesitz Ihrer Kräfte. Die Vorsorgevollmacht regelt alles Rechtliche, also Post, Bank, Behörden, Ämter etc. Hier bevollmächtigen Sie eine von Ihnen benannte Person, in Ihrem Namen die rechtlichen Dinge zu erledigen.
Im Betreuungsrecht ist verankert, dass Menschen Unterstützung anderer erhalten, wenn sie selbst nicht mehr in der Lage sind, ganz oder teilweise eigene Entscheidungen zu treffen. Ausschlaggebend hierfür können geistige oder seelische Behinderungen sein.
Was bewirkt eine Patientenverfügung?
In der Patientenverfügung können Sie für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit festlegen, ob und vor allem wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Per Gesetz ist die Patientenverfügung schriftlich definiert und regelt, wie noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen des Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe behandelt werden sollen (§1901a Absatz 1 BGB).
Eine Patientenverfügung sollte so ausführlich und detailgetreu wie nur irgend möglich erstellt werden, um Diskussionen der Bevollmächtigten mit den behandelnden Ärzten zu vermeiden. Es ist durchaus sinnvoll, persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben sowie religiöse Anschauungen als Ergänzung und Auslegungshilfe einzubringen.
Was bewirkt eine Betreuungsverfügung?
In der Betreuungsverfügung regeln Sie beispielsweise Ort, Art und Unterbringung während eines Pflege- oder Betreuungsfalls. Durch das Erstellen einer Betreuungsverfügung können Sie schon im Voraus festlegen, wen Sie als rechtlichen Betreuer einsetzen möchten. Das Betreuungsgericht ernennt dann die von Ihnen befugte Person als rechtlich bestellten Betreuer – das Gericht kann sich nicht gegen diese Wahl aussprechen, insofern der bestellten Person keine Zuwiderhandlung nachgewiesen werden kann. Ebenfalls können Sie festlegen, wer unter keinen Umständen die Betreuung übernehmen soll.
Was bewirkt eine Sorgerechtsverfügung?
Diese Vollmacht ist wichtig für minderjährige Kinder. Liegt keine Sorgerechtsverfügung vor, bestimmt das Familiengericht oder das Jugendamt einen Vormund (§ 1773 BGB). Beim Sorgerecht gibt es, im Gegensatz zum Erbe, keine „gesetzliche Reihenfolge“ – weder Großeltern, Verwandte oder Taufpaten bekommen das Sorgerecht automatisch zugesprochen. Ein Mitspracherecht über den Vormund haben die Kinder erst mit Erreichen des 14. Lebensjahres.
Wichtig: Versterben beide Elternteile, können die Großeltern für den Unterhalt der Enkelkinder verpflichtet werden – die Höhe fällt gegenüber eigenen Kindern aber niedriger aus.
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