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29. April 2020

Das Armutsrisiko steigt bei Pflegebedürftigkeit

Die Gefahr einer Altersarmut steigt, wenn das Land die Pflegebedürftigen bei den Investitionskosten nicht entlastet.

Im Falle einer Pflegebedürftigkeit steigt bundesweit zusehends das Risiko in die Altersarmut zu rutschen. Denn trotz Pflegestärkungsgesetz II und weiteren Änderungen, muss ein Pflegebedürftiger, der im Heim lebt, den Großteil der Kosten selbst bezahlen. Ein Abrutschen in die Sozialhilfe ist quasi vorprogrammiert. Wir erleben es leider immer wieder, dass die Vielzahl derer, die sich an uns wenden falsche Vorstellungen davon haben, was der Staat und was der Patient selbst bezahlen muss. Die meisten gehen nach wie vor davon aus, dass der Staat eine Vollversorgung leistet. Dabei sind die gesetzlichen Leistungen allenfalls eine Teilkaskoversicherung auf die eigene Gesundheit.

Seit diesem Jahr sind auch die Kinder nicht mehr sofort Regresspflichtig gegenüber der Sozialkasse. Erst ab einem Einkommen von 100.000€ p.a. werden diese den Eltern gegenüber Unterhaltspflichtig.

Pflegebedürftigkeit darf nicht zum Armutsrisiko führen!

Mit Einführung der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung im Jahr 1995 sollte eigentlich bezweckt werden, dass niemand im Falle eines Pflegefalles zum Sozialfall werden. Mit Einführung des Pflegestärkungsgesetz II zum 1.1.2017 wird dieses Ziel jedoch weit verfehlt. Vom einen auf den anderen Tag gab es 500.000 mehr Leistungsempfänger. Um Abhilfe zu schaffen, wäre eine erneute Übernahme der Kosten durch das Land hilfreich.

Die Geschichte der gesetzlichen Pflegeversicherung

Im Jahr 1995 wurde die gesetzliche Pflegepflichtversicherung eingeführt. Eine der wichtigsten Änderungen hat zum 1.1.2017 mit Einführung des Pflegestärkungsgesetz II Einzug gehalten. Zu diesem Zeitpunkt wurden die 3 Pflegestufen in 5 Pflegegrade umgestellt. Mit der Umstellung sind deutliche Leistungsverbesserungen eingetreten. Gleichzeitig stieg aber auch die Anzahl der zukünftig Anspruchsberechtigten. Menschen, die bisher keine Leistungen erhalten haben, erhielten vom einen auf den anderen Tag Leistungen. Die veranschlagte Finanzierung der zusätzlichen Empfänger wurde von Bundespolitischer Seite leider falsch tarifiert. Weitere Probleme sind also vorprogrammiert. Es gibt zusätzlichen Handlungsbedarf.

Es wird immer deutlicher, dass Pflegebedürftigkeit in vielen Fällen zur Altersarmut führt, beziehungsweise die Betroffenen auf Sozialhilfe angewiesen sind. Immer mehr Heimbewohner haben die massiv steigenden Kosten selbst zu tragen. Die Schere zwischen den zu erbringenden Eigenleistungen (Eigenanteil) und den gesetzlichen Leistungen für die vollstationäre Pflege wird immer größer und schafft zusätzliches Leid.

In Zeiten weiter sinkender Rentenansprüche und höheren Zuzahlungen in die gesetzlichen Krankenkassen wird sich die Situation weiter verschärfen. Die Zahl derer, die nach dem Arbeitsleben ihren Eigenanteil für die stationäre Pflege nicht mehr leisten können, wird merklich steigen.

Durch die hohen Lohnstückkosten, die Europaweit in Deutschland am höchsten sind, steigen auch die Heimkosten weiter. Viele pflegebedürftige Menschen werden im Laufe ihrer Pflege zum Sozialfall.

Karikatur, das man bei Beantragung des Rentenbescheids direkt zum Sozialamt weitergehen kann.

Durch Pflegebedürftigkeit zum Bittsteller!

Vorhandenes Vermögen wird aufgebraucht, die Immobilie verwertet, und im schlimmsten Fall werden die Kinder in die Haftung genommen. Deshalb lohnt es sich schon zu Lebzeiten in jungem Alter durch eine Pflegezusatzversicherung vorzusorgen. Welche Vorteile das hat beschreiben wir in diesem Artikel.

Für unseren Sozialstaat ist das bitter und entwürdigend. Um alles wird sich gekümmert, nur nicht um die Bevölkerung. Es wird an falscher Stelle unnötig Geld ausgegeben und aus dem Fenster geworfen. Es darf nicht sein, dass am Lebensabend der Gang zum Sozialamt unausweichlich ist und eine Person durch Pflegebedürftigkeit zum Bittsteller und Taschengeldempfänger erniedrigt wird. Die Politik muss hier endlich einschreiten und vernünftige und tragfähige Konzepte präsentieren.

Vor allem unter dem Hintergrund, dass das Land bis zum Jahr 2010 die stationäre Unterbringung gefördert hat. Baden-Württemberg beteiligt sich seither nicht mehr an den Investitionskosten. Dieser Weg führt in die falsche Richtung.

Um den Personen, die ihr Leben lang hart geschuftet haben, eine menschenwürdige Unterbringung und Pflege gewährleisten zu können, müssen die Eigenanteile und die Pflegeheimkosten sinken!

Wie sie sich wissen wollen, wie sie sich vor drohender Altersarmut schützen können, melden Sie sich gerne bei uns. Gemeinsam finden wir eine Lösung!

Falk Leibenzeder
Falk Leibenzeder - Versicherungsfachmann seit 2009

Als geprüfter und zugelassener Versicherungsfachmann, Finanzanlagenfachmann und Testamentsvollstrecker biete ich ein breites Feld der Beratung.

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