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10. Juni 2020

Patientenverfügung selbst erstellen - Fehler vorprogrammiert

Es gibt Momente, die gibt es gar nicht. Eigentlich dachte ich, ich habe in dem Bereich schon alles gesehen, was es zu sehen gibt, und was man falsch machen kann. Ich wurde heute eines Besseren belehrt. Im Nachfolgenden möchte ich einen Einblick geben, was alles schief gehen kann, wenn man glaubt seine Vollmachten und Patientenverfügung eigenmächtig erstellen zu können.

Es sei natürlich jedem gestattet, dies selbst zu erledigen, dann aber bitte mit allen Konsequenzen. Nun denn, der Reihe nach.

Vortragsreihe Patientenverfügung, Vollmachten und Pflege

Wie allgemein bekannt, veranstalte ich monatliche Vorträge rund um die Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Pflegeabsicherung. Im Anschluss äußern die Besucher den Wunsch die Dokumente erstellen zu lassen. Im Vorfeld erhalten diese dann einen Vorbereitungsbogen, um sich mit den Fragen und Gegebenheiten vertraut zu machen. Dies hat sich als sinnvoll erwiesen, da ansonsten oftmals Hilflosigkeit im Interview besteht und Fragen nicht beantwortet werden können.

In diesem Vorbereitungsbogen dreht es sich um allgemeine Fragen zu lebensverlängernden Maßnahmen, Apparatemedizin, medizinischer Versorgung, Unterbringung und natürlich die Bestimmung der Bevollmächtigten. Gerade die Bevollmächtigten sollen von Ihrem Glück erfahren, dass sie auch als solche bestimmt wurden.

Ein paar Tage später wird dann ein Interview geführt (explizit keine Rechtsberatung, denn das obliegt den Anwälten) und auf Antworten reagiert. Die Finalisierung der Dokumente wird dann durch erfahrene und spezialisierte Anwaltskanzleien zum Fixpreis durchgeführt.

Da in solchen Gesprächen immer wieder eigenhändig erstellte Dokumente, oder eher der Versuch dessen, vorgelegt werden möchte ich das bisher Kurioseste gerne schildern und auf die Gefahren hinweisen. Meine Besucherin, nennen wir sie Frau Müller, dachte, sie kann das selbst – bis Sie in meinem Vortrag saß. Sie war bisher der Meinung, dass eine Patientenverfügung ausreichend ist, um alles zu regeln und es ja ganz einfach sei.

Wann eine Patientenverfügung greift, war ihr wahrscheinlich auch nicht klar, denn das schließe ich aus ihren Antworten. Kurz zur Erklärung.

Eine Patientenverfügung greift, wenn der unabwendbare Sterbeprozess eingeleitet ist, es also kein Zurück mehr in ein normales Leben gibt, und der Tod unausweichlich ist. Notfallrettung passiert in Deutschland grundsätzlich immer. Voraussetzungen für eine Patientenverfügung sind z.B., dauerhaftes Koma ohne Aussicht auf Wiedergenesung, schwerer Hirnabbauprozess (Endstadium Demenz), tödlich verlaufende Krankheit im Endstadium (HIV, Krebs) etc. Der Arzt erhält dann einen Einblick, wie verfahren werden soll.

Sie hat also die Initiative ergriffen, einen Interviewtermin vereinbart und mir das folgende Dokument (in Ausschnitten) vorgelegt.

Vorab sei noch erwähnt, dass ich es sehr löblich finde, dass sie sich überhaupt mit dem Thema auseinandergesetzt hat und aktiv geworden ist. Schade aber, dass Sie ein Ankreuz Formular verwendet hat. Das ist generell nicht, schlecht oder ungültig, die Gefahr etwas zu vergessen, falsch auszufüllen, oder wie im vorliegenden Fall einfach komplett fehlerhaft zu befüllen ist einfach zu groß. Zudem werden weitere wichtige Regelungen zu finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten vergessen. Es sind also Probleme vorprogrammiert.

Frau Müller verfügt zudem über ein ansehnliches Vermögen. Durch die fehlerhaften Dokumente wäre das Vermögen gefährdet und die angehörigen hätten keinerlei zugriff mehr auf das Vermögen. Neben er richtigen Erstellung der Vollmachten, bietet es sich auch an über das Thema Pflege zu sprechen und das Vermögen abzusichern. Welche Möglichkeiten der Markt bietet, haben wir in diversen anderen Blogbeiträgen erläutert.

Mal abgesehen davon, dass die gute Frau das Dokument mit Bleistift ausgefüllt hat, mehrere Ankreuz Varianten gewählt hat, also Häkchen und Kreuze, Leerzeilen gelassen hat und zudem noch Querverweise hinzugefügt hat, offenbaren sich im gesamten Dokument eklatante Fehler.

Gehen wir es aber der Reihe nach durch, und nehmen den Vordruck der Freiburger Uniklinik Stück für Stück auseinander.

Geltungsbereich der Patientenverfügung

Für die Beschreibung, in welchen Situationen die Verfügung gelten soll, sind alle Fragen angekreuzt. Oder doch nicht? Schließlich hat Sie ihre Haken neben den Kästchen gesetzt. Mit viel Fantasie und beiden zugedrückten Augen weiß ein Arzt hier noch was gewünscht wurde.

Bedingungen einer Patientenverfügung

Lebenserhaltende Maßnahmen

​ Im Absatz zu lebenserhaltenden Maßnahmen wird es schon schwieriger. Auch hier hat sie ihre Antworten neben den Kästchen vermerkt. Gleichzeitig aber einen Haken und ein Kreuz. Im Zweifel müssen die Bevollmächtigten vor Gericht beweisen, was die Frau wollte. Wie aber wollen diese das gesprochene Wort beweisen? Insofern Unklarheiten bestehen, wird der Patient am Leben erhalten. Ärzte haben sich geschworen und verpflichtet Leben zu erhalten und zu retten. Mit solch einer unklaren Aussage aber, fällt das eher zum Nachteil des Patienten aus.

Bedingungen Lebenserhaltende Maßnahmen

Schmerz und Symptom Behandlung

​ In den Bereichen Schmerz- und Symptombehandlung und Künstliche Ernährung, setzt Sie kreuze neben den Kästchen, und fügt ein Fragezeichen hinzu. Wie soll ein Arzt oder Gericht hier wissen, was die Frau meint? Vor allem was meint sie selbst? Sie konnte mir das auf Rückfrage nicht beantworten.

Bedingungen Schmerz- und Symptombehandlung

Apparatmedizin und künstliche Lebensverlängerung

​ Spannend werden auch die nächsten Abschnitte. Ich vermute nun, dass die Kreuze die gewünschte Antwort zu Grunde legen sollen. So wünscht sie die künstliche Flüssigkeitszufuhr nach ärztlichem Ermessen und gleichzeitig Wiederbelebung in jedem Fall.

Patientenverfügung Blutwäsche

Dialyse

Gehen wir also nun davon aus, dass Ihre Kreuze verdeutlichen sollen, was sie sich wünscht. Im Bereich der Dialyse aber hat Sie entweder vergessen etwas zu verfügen, oder eben keine Ahnung was sie möchte. Nett wie sie ist, soll doch dann der Arzt im Fall der Fälle entscheiden. 😉

b2ap3_medium_Dialyse

Durchsetzung der Patientenverfügung

Interessant auch Ihre Aussagen zum Bereich der Durchsetzung dieses Dokumentes. Hier wird geregelt, wem besondere Bedeutung zukommt, wenn etwas unklar ist. Es sei angemerkt, dass bis zu diesem Zeitpunkt noch gar kein Bevollmächtigter bestellt oder genannt wurde. Hier werden einerseits die Bevollmächtigten genannt, andererseits der behandelnde Arzt. Ja wer soll denn nun? Wer hat noch nicht, wer will nochmal? Hätte ich es nicht selbst gesehen, ich würde es nicht glauben. Schwierigkeiten und Streitereien sind unter Garantie vorprogrammiert.

Formular zum Widerruf

Gleiches gilt für den Widerruf

Widerruf Betreuer

Weitere Verfügungen - Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Dem Ganzen die Krone aufgesetzt, wird durch den Passus mit Hinweis auf weitere Verfügungen. Hier wird auch erstmal so etwas genannt wie Bevollmächtigte.

Aber mal ganz im Ernst – wer zum Teufel sind P.T. und H.F.? Kennen Sie jemanden mit den Initialen? Ja? Herzlichen Glückwunsch, dann sind dies ab sofort die Bevollmächtigten von Frau Müller – Ironie aus! Zudem noch Querverweise – Was ist das? – Wen sollte man da nehmen?

Hinweise für weitere Vorsorgeverfügungen

Sie sehen also, wie schwierig es ist, als Laie eine entsprechend aussagekräftige und vor allem eine Rechtssichere Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu erstellen.

Fehler, falsche Aussagen und Streitigkeiten sind vorprogrammiert. Hier wird nicht geholfen, sondern vielmehr verschlimmert. Die Schwierigkeit im Fall der Fälle die Dokumente durchsetzen zu können, und Recht zu erhalten sind gleich Null. Hier ist es viel besser und vor allem ratsam, einen Partner zu wählen, der sich mit dem Thema auskennt, und im Bedarfsfall an Ihrer bzw. an der Seite Ihrer Bevollmächtigten steht, und diese durch den Prozess führt.

Wenn dies auch in Ihrem Sinne ist, und wir Ihr Interesse geweckt haben, nutzen Sie unsere Expertise in Verbindung mit Jura Direkt und kooperierenden Rechtsanwaltskanzleien. Hier erhalten Sie rechtssichere, günstige und vor allem komplette Dokumente ohne Wenn und Aber.

Das einzige was zählt ist, dass Sie selbstbestimmt und mündig bleiben – Immer

Vereinbaren Sie noch heute Ihren persönlichen Termin und fordern Sie Ihen Vorbereitungsbogen an.

 

 

Falk Leibenzeder
Falk Leibenzeder - Versicherungsfachmann seit 2009

Als geprüfter und zugelassener Versicherungsfachmann, Finanzanlagenfachmann und Testamentsvollstrecker biete ich ein breites Feld der Beratung.

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