Blogbeitrag-Altersvorsorge4-Beitragsbild
6. Juli 2017

Gefälligkeitsschäden in der Haftpflichtversicherung

Können Sie mir einen Gefallen tun?

Wer kann da schon Nein sagen… Egal ob beim Umzug geholfen wird, die Blumen gegossen werden oder auf das Baby aufgepasst wird – Verwandte, Freunde und Bekannte helfen sich gerne gegenseitig. Wie schnell aber ist das Verhältnis getrübt, wenn diese Dienste nicht entsprechend versichert sind. Es droht massiver Streit, wenn etwas schiefläuft und danebengeht.

Meistens geht alles gut, und man freut sich, wenn nach dem Urlaub die Nachbarn das Haus und den Garten entsprechend versorgt haben. Was aber, wenn etwas passiert ist? Der Nachbar war beim Blumengießen unvorsichtig und hat aus Versehen eine kostbare Vase zerstört. Ein vermeintlich kleiner Schaden kann ganz schnell eine langjährige Freundschaft zerstören und die Nachbarn geraten darüber in Streit. Plötzlich stehen sich die beiden Parteien vor Gericht gegenüber und die Frage lautet: Wer muss für den Schaden aufkommen?

Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist die Lage eindeutig – Wer anderen einen Schaden zufügt hat dafür geradezustehen. Bei den sogenannten „Gefälligkeitsschäden" aber, wird von Seiten des Gerichts nicht selten ein „stillschweigender Haftungsausschluss" vorausgesetzt. Wer den Schaden nicht grob fahrlässig verursacht hat muss als Helfer auch nicht für den entstandenen Schaden aufkommen.

Anders verhält sich die Situation jedoch, wenn der Helfer eine private Haftpflichtversicherung sein Eigen nennt. Dann steht seine Versicherung oftmals in der Pflicht den entstandenen Schaden zu ersetzen. In diesem Fall ist es auch egal, ob der Schaden leicht oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. So urteilt der Bundesgerichtshof (AZ. VI 467/15)

Hier zeigt sich wieder einmal, dass eine private Haftpflichtversicherung die wichtigste Versicherung ist, um sich gegen Schadenansprüche abzusichern. Die private Haftpflichtversicherung reguliert Schäden und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Haftpflichtversicherung ist nicht gleich Haftpflichtversicherung

männchen-Umzug_Beitragsbild

Vor dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung lohnt sich aber ein Blick in die Bedingungen. Denn ob in den einzelnen Tarifen auch die Gefälligkeitsschäden mitversichert sind, ist nicht immer sofort ersichtlich und in allen Tarifen enthalten. Am besten sprechen Sie Ihren unabhängigen Vermittler darauf an.

Beispiele für einen Gefälligkeitsschaden:

  • -Der Klassiker ist sicherlich der Umzug. Hier werden schnell ein paar hilfsbereite Freunde zusammen getrommelt um Geld zu sparen. Wer dann aber unachtsam ist, und aus Versehen den Fernseher fallen lässt, kann darauf vertrauen, dass die private Haftpflichtversicherung den Schaden ersetzt. Das Amtsgericht Plettenberg hat in einem Urteil entschieden, dass selbst dann kein Schadenersatz durch den Helfer geleistet werden muss, wenn ein PKW durch abgestellte Bretter Schaden genommen hat.
  • -Babysitter: Wird ein Kind jeden Tag gegen Entgelt betreut, endet der Bereich der Gefälligkeit. Hier bewegt sich der Betreuende schon in einem Gewerbeumfeld und benötigt eine Berufshaftpflichtversicherung. Wenn jedoch eine Freundin der Mutter gelegentlich die Betreuung übernimmt, dann ist das eine Gefälligkeitshandlung und ist entsprechend versichert. Auch und gerade jugendliche Babysitter sind meistens über die Familienhaftpflichtversicherung der Eltern abgesichert.
  • -Hund hüten: Wer für den Nachbarn auf den Hund aufpasst, oder diesen zum Gassigehen ausführt, sollte darauf achten, dass der Besitzer eine entsprechende Hundehalterhaftpflichtversicherung besitzt. Diese leistet für Schäden, die durch den Hund verursacht werden, und zwar unabhängig davon, ob die Schuld beim Hund liegt, oder nicht. Vorgeschrieben ist diese Versicherung zwar nicht, kann jedoch beträchtliche Schäden nach sich ziehen. In einigen Bundesländern ist eine Hundehaftpflichtversicherung im Allgemeinen oder für bestimmte Rassen jedoch Pflicht.
  • -Handwerkerhilfe: Aus eigener Erfahrung wissen wir, wie sinnvoll es als privater Bauherr sein kann Freunde, Bekannte und Verwandte abzusichern. Hierfür ist eine gesetzliche Unfallversicherung nötig. Wird diese nicht abgeschlossen greift selbst bei einem auf einen Tag beschränkte Hilfe keine Haftpflichtversicherung mehr. Hier sollte sich gegebenenfalls bei der Bauberufsgenossenschaft erkundigt werden. Warum eine Unfallversicherung sinnvoll ist lesen Sie hier.

Grundsätzlich sollte man sich im Vorfeld Gedanken dazu machen in welchem Umfang und in welcher Art geholfen wird und die Erwartungen der Parteien geklärt sein. Gerade die Helfer sollten sich vorweg von allen Haftungsansprüchen befreien lassen. Unter Freunden wirkt das vielleicht ein wenig seltsam, kann jedoch über ein formloses Schreiben erfüllt werden. Dies kann zum Beispiel so aussehen: „XY haftet beim Umzug nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit".

Wenn Sie nicht sicher sind, ob in Ihrer Haftpflichtversicherung Gefälligkeitsschäden mitversichert sind, können Sie uns gerne Ihren Tarif nennen, und wir prüfen kostenfrei Ihre Bedingungen. Bitte denken Sie daran… wir sind nie weiter von Ihnen entfernt als eine Email oder einen Anruf.

Eine neue Haftpflichtversicherung können Sie hier unverbindlich rechnen. Stellen Sie dazu in der Vorauswahl den Punkt Gefälligkeitsschäden ein.

Gefaelligkeiten_Beitragsbild

 

Falk Leibenzeder
Falk Leibenzeder - Versicherungsfachmann seit 2009

Als geprüfter und zugelassener Versicherungsfachmann, Finanzanlagenfachmann und Testamentsvollstrecker biete ich ein breites Feld der Beratung.

Weitere interessante Beiträge

Kontaktieren Sie uns

Kontaktformular Footer
PVS Assekuranzmakler GmbH
Ihr Versicherungsmakler für Vorsorge, Versicherungen und Kapitalaufbau im Raum Freiburg, Emmendingen, Kenzingen und Denzlingen
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf
Oltmannstr. 9, 79100 Freiburg
linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram