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6. April 2016

Schaden durch deliktunfähige Kinder - Haftpflichtversicherung

​Ein aktueller Fall einer Mandantin nehmen wir als Anlass etwas zu erklären.

Müssen Eltern für Schäden aufkommen, die ihre Kinder verursachen?

Diese Frage verursacht immer wieder Probleme und bleibt oftmals ungeklärt, wenn es um die Schadenregulierung in der Haftpflichtversicherung geht. Die Rechtssprechung ist hier aber eindeutig: Kinder unter sieben Jahren sind nicht deliktfähig und somit auch nicht haftbar zu machen, für Schäden die sie verursachen. Hierbei ist es aber völlig egal, ob es sich um einen Kleinstschaden oder einen Schaden mit großen Kosten, wie beispielsweise einem Verkehrsunfall handelt. In beiden Fällen müssen die Erziehungsberechtigten/Eltern den Schaden nicht begleichen.

Auch die private Haftpflichtversicherung muss in dem Fall nicht leisten. Gerade im Verkehrsbereich ist der Schutz für Kinder sogar noch umfassender. Für Schäden die Kinder bis zum 10 Lebensjahr im fließenden Verkehr verursachen, sind sie nicht haftbar zu machen.

Verletzung der Aufsichtspflicht: Haftpflichtversicherung leistet nicht immer!

Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, dann haften sie durchaus. In diesem Fall greift dann auch die private Haftpflichtversicherung und reguliert den Schaden. Die Frage die sich nun stellt ist - wann hat man seine Aufsichtspflicht verletzt? Das wiederum ist vom Gesetzgeber nicht eindeutig geregelt, sprich: es ist eine Ermessensfrage.

Haftpflichtversicherung

Egal ob Single, mit Kind oder Familie – die Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung überhaupt.

Jede Person sollte diese besitzen, um gegen mögliche Schäden, die anderen zugefügt werden abgesichert zu sein. Mit einem Klick auf die Überschrift können über unseren Rechner Tarife berechnet und verglichen werden.

Wichtig auch, dass die Forderungsausfalldeckung inkludiert ist. Dies bedeutet, dass auch Schäden über die eigene Versicherung ersetzt werden, wenn einem selber ein Schaden zugefügt wird, und der Verursacher keine eigene Versicherung hat.

Hundehaftpflicht

Damit auch Schäden durch des Deutschen liebster Freund abgesichert sind, ist eine Hundehalterhaftpflichtversicherung zwingend notwendig. Bitte fragen Sie uns direkt an damit wir Ihnen ein Angebot erstellen können.

Zusammenfassung:

Wann Sie Ihre Kinder zuhause, im Garten oder auf der Straße spielen lassen müssen Sie selber entscheiden. Sie am besten kennen das Alter der Kinder und können den Entwicklungsstand Ihres Kindes am besten abschätzen. Hierbei wird aber auch der der natürliche Spieltrieb von Kindern bei der Beurteilung nicht ausser Acht gelassen.

Wenn also Kinder spontan und unüberlegt handeln um etwa einem Fußball, der auf die Straße rollt, nachzulaufen, ist es nicht so, dass die Eltern automatisch ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Wichtig zu wissen - Es ist nicht einfach, seine Aufsichtspflicht zu verletzen. In den meisten Fällen urteilen die Gesellschaften leider so, dass die Eltern Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben und der Geschädigte somit leider leer ausgeht.

Haftpflichtversicherung: Was ist wichtig?

Für die Eltern kann die Situation mitunter unangenehm sein. Denn die Geschädigten sind oftmals Nachbarn, Freunde oder Bekannte. Die freundschaftlichen Beziehungen möchte niemand aufs Spiel setzen.

Die meisten glauben fälschlicherweise, dass die Haftpflichtversicherung nicht bezahlt, wenn man nicht ordentlich auf sein Kind aufgepasst hat. Hier ist allerdings ein falscher Gedanke anhängig. Nur wenn ich meine Aufsichtspflicht verletzt habe, hafte ich als Versicherungsnehmer und die versichernde Gesellschaft springt für den Schaden ein! Es liegt also immer in der Beweislast des Versicherungsnehmers, der Gesellschaft nachzuweisen, dass man nicht richtig auf seine Kinder aufgepasst hat.

Haftpflichtversicherung mit Sondervereinbarung deckt Schäden durch Kind

Bei vielen Gesellschaften gibt es inzwischen die Übernahme der Kosten durch sogenannte deliktunfähige Kinder. Somit sind Kinder unter sieben Jahren automatisch versichert. Die Leistungssummen sind jedoch sehr unterschiedlich bei den Gesellschaften.

Aber Achtung: Bei Schäden durch Kinder über sieben Jahren, die vorsätzliche verursacht wurden, wie z.B. Vandalismus leistet die Haftpflichtversicherung NICHT! Wenn das Kind also Autos zerkratzt, Wände mit Farbe beschmiert oder Fensterscheiben einschmeißt, geht die Haftung auf das Kind selber über, wenn nachgewiesen werden kann, dass es den Schaden absichtlich verursacht hat und sich der Tragweite seiner Handlung bewusst war.

Falk Leibenzeder
Falk Leibenzeder - Versicherungsfachmann seit 2009

Als geprüfter und zugelassener Versicherungsfachmann, Finanzanlagenfachmann und Testamentsvollstrecker biete ich ein breites Feld der Beratung.

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