Altersvorsorgedepot 2027

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Ab dem 1. Januar 2027 löst das neue Altersvorsorgedepot die Riester-Rente als zentrales staatlich gefördertes Vorsorgeprodukt ab. Grundlage ist das vom Bundestag am 27. März 2026 beschlossene Altersvorsorgereformgesetz, dem der Bundesrat am 8. Mai 2026 zugestimmt hat. Wer heute vorsorgt oder einen bestehenden Riester-Vertrag hat, sollte die wichtigsten Änderungen kennen – auf dieser Seite erklären wir Ihnen ausführlich, was sich ändert und was das für Ihre persönliche Vorsorge in Freiburg und Umgebung bedeutet.

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Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist kein neues Konto, sondern ein spezieller, zertifizierter Depotvertrag bei einer Bank, Fondsgesellschaft oder einem Versicherungsunternehmen. Sie zahlen regelmäßig oder in freier Höhe ein, der Staat bezuschusst Ihre Einzahlung mit einer Zulage, und das Kapital wird größtenteils in Aktien, ETF oder Fonds investiert. Anders als bei Riester entfällt die klassische Beitragsgarantie – dadurch kann das eingezahlte Kapital deutlich stärker in Aktien und ETF investiert werden, was langfristig höhere Renditechancen eröffnet, aber auch bedeutet, dass der Wert des Depots schwanken kann. Wer dennoch Sicherheit wünscht, kann alternativ ein Garantieprodukt mit reduzierter Beitragsgarantie oder das geplante staatliche Standarddepot wählen.

Das Altersvorsorgedepot gehört – wie die bisherige Riester-Rente – zur sogenannten dritten Schicht der Altersvorsorge, also der freiwilligen, privaten Vorsorge zusätzlich zur gesetzlichen Rente oder zum Versorgungswerk. Es ist nicht an einen Arbeitgeber gebunden, läuft unabhängig von einer Anstellung weiter und bleibt bei einem Anbieterwechsel übertragbar.

Altersvorsorgedepot vs. Riester-Rente – die wichtigsten Unterschiede

Riester-Rente Neuabschlüsse bis 31.12.2026 Altersvorsorgedepot ab 01.01.2027 Garantie Beitragsgarantiezu Rentenbeginn Keine Garantie –volle Aktienquote möglich Förder-berechtigte Pflichtversicherte in dergesetzl. Rentenversicherung Zusätzlich: Selbstständigeund Versorgungswerke(u.a. Ärztinnen und Ärzte) Auszahlung LebenslangeVerrentung Pflicht Flexible Entnahmeab Rentenbeginn Steuer(Ansparphase) Vorabpauschale kann anfallen Keine Vorabpauschale Förderungp.a. Grundzulage 175 €+ Kinderzulage Grundzulage bis 540 €+ bis 300 € je Kind Vereinfachte Darstellung, ohne Anspruch auf Vollständigkeit – Stand: August 2026

Garantie und Rendite

Riester verlangt den Erhalt der eingezahlten Beiträge zu Rentenbeginn – das kostet Rendite, weil Anbieter defensiv anlegen müssen. Das Altersvorsorgedepot verzichtet auf diese Garantie und erlaubt eine deutlich höhere Aktienquote. Das bedeutet im Gegenzug auch: Der Wert Ihres Depots kann zwischenzeitlich sinken, insbesondere bei kurzer Laufzeit oder in Marktphasen mit Kurseinbrüchen. Ein langer Anlagehorizont gleicht solche Schwankungen erfahrungsgemäß eher aus als ein kurzer.

Kreis der Förderberechtigten

Bislang war die Riester-Förderung im Kern an die gesetzliche Rentenversicherung geknüpft. Beim Altersvorsorgedepot wird der Kreis der Förderberechtigten erweitert: Neu förderberechtigt sind unter anderem Selbstständige und Gewerbetreibende, die eine Einkommensteuererklärung abgeben, sowie Pflichtmitglieder in berufsständischen Versorgungswerken – das betrifft ausdrücklich auch Ärztinnen und Ärzte, die über ihr Versorgungswerk und nicht über die gesetzliche Rentenversicherung vorsorgen und bislang von der Riester-Förderung ausgeschlossen waren.

Auszahlung

Riester verlangt grundsätzlich eine lebenslange Verrentung. Beim Altersvorsorgedepot ist die Auszahlung ab Rentenbeginn deutlich flexibler gestaltet, etwa in Form von Teilentnahmen oder einem Auszahlplan – die genauen Modalitäten regeln die einzelnen Anbieter im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Steuerliche Behandlung

Während der Ansparphase fällt beim Altersvorsorgedepot keine Vorabpauschale an – ein Vorteil gegenüber einem regulären, ungeförderten ETF-Depot. In der Auszahlphase bleiben Erträge und Zulagen steuerlich relevant; die genaue Behandlung hängt vom gewählten Produkt und Ihrer persönlichen Situation ab.

Förderhöhe

Vorgesehen sind eine Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr sowie eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind. Bis zu zwei Verträge sind parallel möglich, die volle Förderung gibt es jedoch nur einmal.

Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot besonders?

Nicht jeder profitiert gleichermaßen – für folgende Gruppen lohnt sich ein genauerer Blick besonders:

  • Ärztinnen und Ärzte sowie andere Mitglieder eines Versorgungswerks: Erstmals überhaupt förderfähig, da die bisherige Riester-Förderung an die gesetzliche Rentenversicherung gekoppelt war.
  • Selbstständige und Freiberufler: Ebenfalls neu förderberechtigt, sofern eine Einkommensteuererklärung abgegeben wird.
  • Berufseinsteiger mit langem Anlagehorizont: Wer noch viele Jahre bis zur Rente vor sich hat, kann von der höheren Aktienquote besonders profitieren, da sich kurzfristige Schwankungen über die Zeit eher ausgleichen.
  • Bestehende Riester-Sparer mit unattraktiven Altverträgen: Wer mit hohen Kosten oder schwacher Wertentwicklung unzufrieden ist, kann prüfen lassen, ob ein Wechsel sinnvoll ist.

Ob und in welcher Form sich das Altersvorsorgedepot für Ihre individuelle Situation eignet, lässt sich nur im persönlichen Gespräch klären – pauschale Empfehlungen wären an dieser Stelle nicht seriös, da die tatsächliche Wertentwicklung von der Marktentwicklung abhängt und nicht garantiert werden kann.

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Für Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gilt Bestandsschutz: Sie können unverändert mit der bisherigen Förderung fortgeführt werden. Ein Wechsel in das neue System ist möglich – entweder durch Übertragung des vorhandenen Guthabens zu einem neuen Anbieter oder durch Fortführung nach den neuen Regeln. Ob sich das lohnt, hängt vom bestehenden Vertrag, dessen Kosten und der bisherigen Wertentwicklung ab und sollte individuell geprüft werden, bevor Sie kündigen oder übertragen.

Wann ist das Altersvorsorgedepot verfügbar?

27.03.2026 Bundestag beschließtAltersvorsorgereformgesetz 01.01.2027 Altersvorsorgedepot startet,Riester-Neuabschlüsse enden ab 2028 Erste staatlicheFörderzahlungen (ZfA)

Anbieter können Altersvorsorgedepots ab dem 1. Januar 2027 anbieten. Die Zertifizierung der einzelnen Produkte läuft nach einem vereinfachten Verfahren, weitere Details zum geplanten staatlichen Standarddepot sollen bis Ende 2026 konkretisiert werden. Erste staatliche Förderzahlungen sind frühestens ab 2028 zu erwarten.

Kurz beantwortet: Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot

Ist das Altersvorsorgedepot sicher?

Es gibt keine klassische Beitragsgarantie wie bei Riester. Wer Sicherheit bevorzugt, kann alternativ ein Garantieprodukt mit reduzierter Beitragsgarantie oder das geplante Standarddepot wählen – beide sind ebenfalls förderfähig.

Muss ich meinen bestehenden Riester-Vertrag kündigen?

Nein. Für Verträge vor dem 1. Januar 2027 gilt Bestandsschutz. Ein Wechsel ist eine Option, aber keine Pflicht.

Können auch Ärztinnen und Ärzte mit Versorgungswerk profitieren?

Ja – und das ist eine der wichtigsten Neuerungen: Erstmals sind auch Pflichtmitglieder in berufsständischen Versorgungswerken förderberechtigt, was bei der Riester-Rente nicht der Fall war.

Was kostet mich eine Beratung zum Altersvorsorgedepot?

Wie bei unseren übrigen Leistungen: Wir werden über eine Courtage vergütet, die im Produkt enthalten ist – die Erstberatung ist für Sie kostenfrei.

Was bedeutet das für Sie?

Ob sich ein Umstieg lohnt, hängt von Ihrem bestehenden Vertrag, Ihrer Lebenssituation und Ihrem Risikoprofil ab – eine pauschale Empfehlung gibt es nicht. Besonders für Ärztinnen und Ärzte mit Versorgungswerk lohnt sich ein genauer Blick, da hier erstmals eine staatliche Förderung überhaupt in Frage kommt. Vereinbaren Sie gerne einen Termin – wir prüfen gemeinsam, ob und wie sich das Altersvorsorgedepot in Ihre Vorsorgestrategie einfügt.

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