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8. Januar 2021

Steuer Knaller: Keine Vorabpauschale für Erträge in 2021

Erstmals in der Geschichte der deutschen Bundesbank hat diese für die Berechnung der Vorabpauschale einen negativen Basiszins veröffentlicht. Da hierdurch die Pauschale entfällt, bleiben Erlöse aus thesaurierenden Fonds, die 2021 erzielt werden komplett steuerfrei.

Hatten viele gehofft, dass das neue Jahr mit besseren Nachrichten beginnt, als das alte Jahr ändert wird enttäuscht. Neben einem verlängerten Lockdown verschärften Kontaktbestimmungen und lahmem Impfstart gibt es zumindest einen kleinen Lichtblick. Investoren, die Anteile an thesaurierenden Fonds halten, also wieder anlegende Fonds, müssen in 2021 keine Steuer auf Erträge abführen. Dies geht aus einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) hervor. Halten Sie Fonds die teil ausschüttend sind, so kommen sie zumindest Anteilsweise in den Genuss der Steuerfreiheit.

In dem Schreiben des BMF gibt das Ministerium den Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale an. Diese Regelung gilt seit Inkrafttreten des Investmentsteuerreformgesetzes zum 1. Januar 2018. In diesem Gesetz ist die Besteuerung von thesaurierenden und Teil ausschüttenden Fonds geregelt. Berechnet wird der Basiszins anhand von langfristig erzielbaren Renditen deutscher Staatsanleihen ab. Diese müssen jährliche Zinszahlungen und eine Restlaufzeit von 15 Jahren aufweisen. Bekannt gegeben und berechnet wird der Basiszins zum jeweils ersten Börsentag des neuen Jahres.

Novum der Geschichte - Erstmalig im Minus

Erstmalig wurde zum 4. Januar 2021 ein Negativzins von der Bundesbank ermittelt. Er liegt inzwischen bei minus 0,45Prozent.

"Aufgrund des negativen Basiszinses wird keine Vorabpauschale erhoben",

lässt das BMF verlauten. Für Anleger sicherlich eine erfreuliche Nachricht, die aber erst zu Beginn des Jahres 2022 greift und sichtbar wird. Um noch einmal zu wissen und zu verstehen, was es überhaupt bedeutet, lesen Sie bitte den hier verlinkten Blogbeitrag. Welche Auswirkungen sicher ergeben auf Basiszins, Bassertrag und er pauschalen Besteuerung haben wir dort für Sie erklärt.

Das Gesetz macht es eigentlich nur unnötig kompliziert. Aber wenn der Staat Geld benötigt, wird er eben erfinderisch. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Vorabpauschale, werden nicht mehr die tatsächlich laufenden Erträge von thesaurierenden Fonds besteuert. Hat der Fonds eine Wertsteigerung erzielt, wird stattdessen ein Basisertrag ermittelt. Hierfür gibt es eine gesetzlich festgelegte Formel.

70 Prozent des jährlichen Basiszinses x Rücknahmepreis der Fondsanteile zu Beginn des vorangegangenen Kalenderjahres.

Computer mit schwankenden Aktienkursen

Mitunter auch eine Vorabpauschale für ausschüttende Fonds.

Auf die errechnete Vorabpauschale sind Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag (nur noch für Gutverdiener) und gegebenenfalls Kirchensteuer abzuführen. Bei thesaurierenden Fonds entspricht die Vorabpauschale eins zu eins dem Basisertrag. Sind Sie im Besitz eines teilausschüttenden Fonds, entspricht die Vorabpauschale der Differenz zwischen Ausschüttung und Basisertrag. Liegt die ausgekehrte Summe unter dem Basisertrag, ist dies auch bei ausschüttenden Fonds der Fall. Kompliziert zu verstehen – wissen wir. ☹

Wenn also im Jahr 2022 die Erträge für 021 ermittelt werden, wird vor jeder Summe ein Minus stehen. Anleger bleiben daher von der Vorabpauschale verschont und müssen keine Steuer entrichten. Wer sich jetzt freut und denkt, der Staat schenkt ihm Geld, wird leider enttäuscht. Der Basisertrag kann zwar negativ werden, die Vorabpauschale allerdings nicht. Sie kann nur entfallen. Bitte vergessen Sie auch nicht, dass tatsächlich angefallene Erträge bei thesaurierenden Fonds versteuert werden müssen, wenn Sie den Fonds verkaufen.

Wenn Sie jetzt nur noch Bahnhof verstehen, schauen sie sich bitte folgendes Video an. Hier wird auf den Seiten des Fondsverbandes BVI die Besteuerung gut erklärt.

Für alle weiteren Fragen rund um Geldanlage, Investmentfonds, Versicherungen oder auch Edelmetall, buchen Sie gerne einen Termin für die persönliche Beratung. Wir sind persönlich, online oder telefonisch für Sie erreichbar.

Falk Leibenzeder
Falk Leibenzeder - Versicherungsfachmann seit 2009

Als geprüfter und zugelassener Versicherungsfachmann, Finanzanlagenfachmann und Testamentsvollstrecker biete ich ein breites Feld der Beratung.

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