Personen die Pflegebedürftig sind und in einem Heim leben, müssen einen hohen Eigenanteil pro Monat leisten. Je nach Bundesland schwanken diese Beiträge stark.
Durchschnittlich werden pro Monat etwa 1700 Euro aus der eigenen Tasche für die Betreuung der Bewohner von Pflegeheimen fällig.
Zu Beginn des Jahres 2017 wurde in der Pflegeversicherung vieles anders. Wir berichteten auf unserem Blog über die Änderungen. Die Bedingungen, ab wann eine Person pflegebedürftig ist und in welchen Grad diese eingestuft wird haben sich geändert. Es zählt seither nicht mehr eine der drei entsprechenden Pflegestufen, sondern einer der neuen fünf Pflegegrade. Auch die Begutachtung nach den ADL (activities of daily living) wurde abgeschafft und durch das neue Begutachtungsassessement ersetzt. Neben dieser Änderung haben sich auch die Voraussetzungen für Menschen die in Pflegeheimen leben geändert. Sie werden seither anders an den Kosten beteiligt. Hierzu folgt in den nächsten Tagen ein gesonderter Bericht.
Dass es teils gravierende Unterschiede bei den Pflegeheimen in Puncto Leistungen und Kosten gibt, liegt auf der Hand. Daran hat sich nichts geändert. Durch die Einführung des Pflegestärkungsgesetz II zahlen seit Jahresbeginn alle Bewohner desselben Heimes nun einen einheitlichen Kostenbeitrag. Seither muss auch ein Schwerstpflegefall den gleichen Teil beisteuern wie eine Person in einem niedrigeren Pflegegrad, auch wenn der Pflegeaufwand bei dieser Person deutlich geringer ist.
Nicht nur bundesweit ergeben sich teilweise gravierende Unterschiede. Auch regional erhebt jedes Pflegeheim seinen individuellen Eigenanteil. Der Verband der privaten Krankenversicherer (PKV) hat insgesamt 11.400 Pflegeheime ausgewertet und miteinander verglichen. Durch diese Studie sind so gut wie alle Pflegeheime in ganz Deutschland erfasst.
Einen guten Überblick über die Kosten der Pflegeheime liefern der AOK-Pflegeheimnavigator und der BKK-Pflegefinder. Hier können Sie sich für Ihren Wohnort die entsprechenden Preise der einzelnen Pflege anzeigen lassen. Dabei ist es egal, ob Sie eine Pflege in Freiburg, München, Köln, Hamburg oder Buxtehude suchen.
Durch die Übersicht wird deutlich, dass eine zusätzliche Absicherung der Pflegekosten mit einer entsprechenden Pflegezusatzversicherung sinnvoll und notwendig ist. Ohne eine Pflegezusatzversicherung wird die Familie zur Kasse gebeten. Selbst Schwiegerkinder müssen ihren Verdienst offenlegen und sind unter Umständen unterhaltspflichtig. Hier kann schnell der finanzielle Ruin drohen. Zur Berechnung der vorhandenen Pflegelücke erstellen wir Ihnen gerne ein kostenfreies Konzept und Angebot.
Die Pflegepflichtversicherung ist oftmals nicht mehr wie eine Teilkaskoversicherung. Tatsächlich wird nur ein Teil der monatlich anfallenden Kosten der Pflege übernommen. Durchschnittlich müssen Bewohner von Pflegeheimen rund 1700 Euro aus eigener Tasche beisteuern. Bei einer durchschnittlichen Pflegedauer von 8 Jahren entstehen so Kosten von weit über 100.000 Euro.
Über unsere spezielle Seite zur Pflegetagegeldversicherung (<--Klick) haben Sie die Möglichkeit sich im Vorfeld einen Überblick zu verschaffen oder direkt einen Antrag anzufordern. Da das Thema Pflegeversicherung allerdings sehr komplex ist, lohnt sich ein persönliches Gespräch um den individuellen Bedarf zu bestimmen.
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