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12. März 2021

Pflegezusatzversicherung – welche Arten gibt es?

In letzter Zeit werde ich immer wieder darauf angesprochen, welche Arten und Optionen der Pflegezusatzversicherung es gibt. Daher möchte ich hier noch einmal die entsprechenden Möglichkeiten vorstellen. Alternativ gibt es das auch bereits in diversen anderen Beiträgen.

Um eine Pflegezusatzversicherung kümmern sich meistens die älteren Menschen. Das ist nicht weiter verwerflich, denn im nahen Umfeld kommen die Einschläge näher.

Mit der falschen Beratung oder einer Ein-Produkt-Strategie kann es dann sein, dass Sie von dem monatlichen Beitrag überrascht werden Der kann unter Umständen recht hoch sein. Daher ist es sinnvoll, sich individuell beraten zu lassen.

Ist ein Vertragsabschluss in der jetzigen Lebenssituation ratsam, oder gibt es andere Möglichkeiten? Eine pauschale Antwort gibt es nicht.

Was eine Pflegezusatzversicherung kostet, kann nicht ohne weiteres beantwortet werden. Der Beitrag für die Versicherung ist abhängig vom Alter bei Vertragsbeginn, dem Gesundheitszustand sowie dem gewünschten Leistungsumfang.

Gibt es bereits Vorerkrankungen, kann der Abschluss schwierig werden. Die Versicherungsgesellschaft kann einen Risikobeitrag verlangen, Leistungen ausschließen, Klauseln verhängen oder den Vertrag komplett ablehnen.

Werden Gesundheitsfragen gestellt, müssen diese korrekt und vollständig beantwortet werden. Falsche Antworten können sonst noch Jahre später zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

WELCHE FORM DER PFLEGEZUSATZVERSICHERUNG WIRD ANGEBOTEN?

Wir unterscheiden generell drei Formen der privaten Pflegezusatzversicherung.

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Pflegetagegeldversicherung:

Die Pflegetagegeldversicherung ist nach Art der Krankenversicherung aufgestellt und kalkuliert. Das bedeutet, dass die Beiträge zu Beginn niedriger sind wie bei einer Pflegerentenversicherung. Über die Dauer hinweg werden die Beiträge aber steigen. Es ist ein Rechenspiel, welche Form langfristig gesehen günstiger ist. Wir bevorzugen die Absicherung über ein Pflegetagegeld für unsere Mandanten, da die Auswahl der angebotenen Tarife um ein Vielfaches größer ist, wie im Bereich der Pflegerenten.

Wird ein Versicherter Pflegebedürftig, zahlt der Versicherer einen pro Tag vereinbarten Tagessatz. Die Höhe dessen richtet sich meistens nach dem entsprechenden Pflegegrad. Unterschieden wird noch in ambulante (zu Hause) und stationäre Pflege. (Pflegeheim)

Bei den meisten Gesellschaften erhält der Versicherte die volle Höhe des Pflegetagegeldes in den Graden 4 und 5. Es gibt dennoch einige Versicherer, die in den beiden Graden im ambulanten Bereich KEINE volle Leistung zahlen. Dies sind beispielsweise die Allianz, die Versicherungskammer Bayern, die Nürnberger oder auch die Württembergische.

Entsprechend der versicherten Leistung kann das Pflegetagegeld zur freien Verfügung verwendet werden. Ein Nachweis, wofür das Geld benötigt wird, ist nicht verlangt.

Die Gesundheitsfragen einer Pflegetagegeldversicherung:

Die Gesundheitsfragen einer Pflegetagegeldversicherung sind überschaubar und nicht so streng wie in einer Pflegerentenversicherung. Meistens wird ein kürzerer Zeitraum abgefragt. Normal sind 5 Jahre. Es gibt allerdings auch Versicherer, die nur 3 Jahre abfragen. Die DKV fragt nach den letzten 4 Jahren. Die Signal und Universa je nach Tarif auch nur 3 Jahre.

Pflegerentenversicherung:

Die Pflegerentenversicherung ist nach Art der Lebensversicherung kalkuliert und im Beitrag deutlich teurer als das Pflegetagegeld. Der Vorteil der Pflegerente ist, dass im Todesfall das vorhandene Kapital Steuerfrei ausgezahlt wird. Es fließt somit nicht in die Erbmasse mit ein.

Ebenso wie das Pflegetagegeld zahlt die Versicherung bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit die zu Beginn festgelegte monatliche Rente.

Auch in der Pflegerente richtet sich die ausgezahlte Leistung nach dem erreichten Pflegegrad. Die vereinbarte Rente steht zur freien Verfügung. Im Vertrag wird vereinbart, dass sich die Leistung durch Überschüsse erhöhen kann. In Zeiten von Nullzinsen und schwierigem Marktumfeld ist das derzeit aber eher unwahrscheinlich. Die Pflegerente wird oftmals mit dem Vorteil der Beitragsstabilität verkauft. Diese ist aber nicht in Stein gemeißelt, sondern kann sich auf Antrag eines Treuhänders ändern.

Es gibt nur noch eine Handvoll Versicherungsgesellschaften, die überhaupt eine Pflegerentenversicherung anbieten. Dazu zählen die Allianz, Swiss Life, WWK, Ideal.

Die Gesundheitsfragen:

In einer Pflegerentenversicherung sind die Gesundheitsfragen deutlich umfangreicher als in einer Pflegetagegeldversicherung. Die Abfragezeiträume belaufen sich oftmals auf 10 Jahre.

Besonderheiten auf die Sie beim Abschluss achten sollten

Wie in jeder Versicherung, sind die Bedingungen entscheidend. Je nach Gesellschaft gibt es unterschiedliche Ausgestaltungen und Auslöser der Pflegebedürftigkeit. Grundsätzlich bleibt zu sagen, dass es keine wirklich schlechten Bedingungen mehr gibt. Dennoch lohnt sich ein Vergleich. Entscheidend ist, wo und unter welchen Umständen Sie gepflegt werden möchten. Soll eine Pflege im internationalen Ausland möglich sein? Dann scheiden einige Versicherer aus. Daher ist eine explizite Prüfung notwendig.

Wenn Sie detailliert eine Übersicht haben möchten, um sich nicht durch dutzende Versicherungsbedingungen wühlen zu müssen haben wir das bereits für Sie erledigt. Lesen Sie in unserem großen Pflegetagegeldvergleich die Vor- und Nachteile der einzelnen Anbieter.

Viele Versicherer orientieren sich für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit an den Pflegegraden der gesetzlichen Pflegeversicherung. Leider ist es aber nach wie vor so, dass die meisten Versicherer am tatsächlichen Bedarf des Pflegebedürftigen vorbei versichern.

So wird bei einigen Gesellschaften bei stationärer Versorgung ab Grad 2 bereits die volle Leistung bezahlt. Das ist zwar schön, aber eher unnötig und macht den Vertrag nur teuer. Über 75% der Bevölkerung möchte im Pflegefall so lange wie möglich zu Hause versorgt werden. Daher ist eine Absicherung im ambulanten Bereich bis mindestens Grad 3 bei voller Leistung zielführender. Also quasi das Tarifwerk „umdrehen". Das gibt es aber so am Markt derzeit leider nicht. Hier sollten die Versicherer nachbessern.

Wichtig ist auch, dass die Leistungen identisch sein sollten, egal ob die Pflege durch Angehörige, oder professionelle Pflegedienste erfolgt.

Unnötig sind Pflegezusatzversicherungen, die nur nach Unfällen eine Leistung erbringen. Achten Sie bitte beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung darauf, dass keine Warte- oder Karenzzeit vorgesehen sind.

Bei Eintritt des Pflegefalls, übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung einen Teil der Pflegekosten. Je nach Grad die dann geltenden Summen. Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Teilkaskoversicherung auf den eigenen Körper ist, entsteht im Pflegefall eine Lücke. Die verbleibenden Kosten muss der Pflegebedürftige aus dem eigenen Vermögen begleichen. Je höher der Pflegegrad, desto höher auch die Pflegelücke. Seit Anfang 2020 beträgt der durchschnittliche Eigenaufwand über 2000e monatlich. Bei einer durchschnittlichen Pflegedauer von 60 Monaten entstehen so schnell Eigenaufwendungen von über 120.000 €. Die eigene Immobilie oder angespartes Vermögen wird somit aufgebraucht und Altersarmut vorprogrammiert. Daher schützt eine Pflegezusatzversicherung das eigene Leben und sorgt für menschenwürdige Pflege.

Reicht das eigene Vermögen nicht aus, übernimmt das Sozialamt die entstehenden Kosten. Die Pflege ist also in jedem Fall sichergestellt. Kinder werden für die Pflege der Eltern erst ab einem Einkommen von 100.000 € herangezogen. Das Sozialamt wird aber versuchen sich entstandene Kosten wiederzuholen.

Was bringt eine Pflegezusatzversicherung?

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Eine Pflegezusatzversicherung ist sinnvoll, um das eigene Vermögen im Pflegefall zu schützen. Sie erhalten zusätzliches Geld und können die Pflegesituation deutlich entspannen, und freier entscheiden, wo und wie Sie gepflegt werden möchten. Sind die Pflegekosten gedeckt, entfällt der Gang zum Sozialamt. Eine mögliche Inanspruchnahme der Kinder entfällt.

Sollte in Ihrem persönlichen Fall, aus gesundheitlicher Sicht der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung scheitern, gibt es dennoch eine Möglichkeit der Absicherung.

Der sogenannte Pflege-Bahr kann ohne Gesundheitsfragen, aber mit einer Wartezeit von 5 Jahren abgeschlossen werden. Diese Form ist von Seiten des Staates mit 5 Euro monatlich bezuschusst. Für den Versicherer besteht Kontrahierungszwang, also Annahmepflicht. Die Beiträge sind überschaubar. Die Leistungen aber auch, und nicht mit einer hier vorgestellten Pflegeversicherung zu vergleichen. Es bleibt eine Notlösung.

Pflegekostenversicherung:

Als letzte Möglichkeit gibt es auf dem Markt noch die Pflegekostenversicherung. In der täglichen Arbeit spielt diese aber keine Rolle. Diese Art der Absicherung wird auch nur von sehr wenigen Versicherern angeboten. Die Versicherung erstattet, bis zu einer Höchstgrenze, die übrigen und nachgewiesen Pflegerestkosten der geleisteten Pflege durch Pflegedienst, oder stationärer Pflege.

Wird der Pflegende durch Angehörige versorgt, zahlt die Versicherung einen monatlichen Beitrag. Eine Rechnungslegung fällt in diesem Fall aus.

Wenn Sie wissen möchten, welche Form der Pflegezusatzversicherung für Sie die ideale Ergänzung ist, helfen wir gerne bei der Wahl der richtigen Versicherung.

Vereinbaren Sie noch heute Ihr persönliches und unverbindliches Gespräch über unseren Kalender.

Falk Leibenzeder
Falk Leibenzeder - Versicherungsfachmann seit 2009

Als geprüfter und zugelassener Versicherungsfachmann, Finanzanlagenfachmann und Testamentsvollstrecker biete ich ein breites Feld der Beratung.

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