Kommt es im häuslichen Umfeld zu einem Pflegefall, wird das für die Angehörigen eine körperliche und emotionale Herausforderung. Von der finanziellen Belastung ganz zu schweigen. Unter bestimmten Umständen kann sich jedoch ein Vorteil ergeben, falls man deshalb vorzeitig in Rente gehen muss.
In Deutschland gibt es aktuell etwa 3,4 Millionen Menschen die Pflegebedürftig sind. Der überwiegende Teil davon, mehr als 2 Millionen, werden zu Hause gepflegt. Oftmals von Angehörigen, die selbst einer Arbeit nachgehen, oder schon in Rente sind. Das bringt große Herausforderungen mit sich. Gerade wenn der Partner noch arbeitet, steht hier viel auf dem Spiel. Beide Einkommen fallen unter Umständen weg, und die Kosten für Pflege sind immens. Hier lohnt sich eine Pflegezusatzversicherung, damit das Leben möglichst normal weiter geht.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Pflege eines Angehörigen auch auszahlen. Wenn die Rahmenbedingungen erfüllt sind, zahlen die Pflegekassen Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung.
Geht der pflegende Angehörige früher in Rente, werden die Rentenbeträge in diesem Fall von der Pflegekasse bezahlt. Das gilt bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Der Vorteil hier bei: Die spätere Rente wird dadurch erhöht.
Es gilt die Situation immer genau zu beleuchten. Selbst wenn der Pflegende in Teilrente ist, also keine volle Rente bezieht, werden Rentenbeiträge geleistet. Die entsprechende Person hat schon Anspruch auf Rentenbeiträge, wenn nur auf 1 Prozent der Vollrente verzichtet wird. Durch die Übernahme der Rentenbeiträge der Pflegekasse erhöhen sich in diesem Fall die eigenen Rentenansprüche. Bevor Sie sich jetzt aber Hals über Kopf in die Pflege eines Angehörigen stürzen sollten Sie das vorab klären. Idealerweise in einer persönlichen Beratung.
Ist der zu Pflegende nicht aus dem eigenen Haushalt, sondern aus dem erweiterten Kreis wie Nachbar oder Bekannte, zahlt die Pflegekasse ebenso Beiträge in die Rentenversicherung. Vorausgesetzt sie übernehmen die Pflege ehrenamtlich, also ohne Bezahlung.
Dies gilt aber nur unter folgenden Voraussetzungen
Treffen diese Voraussetzungen zu, muss der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) noch sein OK geben. Die Notwendigkeit der Pflege muss bescheinigt werden.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, werden die Pflegezeiten als Beitragszeiten gezählt. Also so, wie wenn einer geregelten Arbeit nachgegangen wird. Diese Zeiten werden auf die Wartezeit angerechnet. Diese Zeiten sind gesetzliche Mindestversicherungszeiten für die Inanspruchnahme von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese sind für den Rentenanspruch wichtig. Die Pflegekasse zahlt zusätzlich Beträge für die eigene Rente. Für die Pflege eines Angehörigen von einem Jahr werden somit je nach Aufwand und Pflegegrad zwischen 5 und 30 Euro Rente gutgeschrieben.
Wie viel es im speziellen Fall ausmacht, hängt unter anderem vom Pflegegrad, dem Ort und dem zeitlichen Einsatz des Pflegenden ab. Versorgen mehrere Angehörige den zu Pflegenden, werden die Beiträge entsprechend dem geleisteten Umfang aufgeteilt.
Pflegeversicherung – Infos rund um das Thema Pflege
Verwertung der Lebensversicherung für die Pflege
Pflegefall – Kinder haften für Ihre Eltern
Eigenanteil Pflege – das teure Risiko
Wer schon in Rente ist, und seinen Partner oder sonstige Personen pflegt, erhöht durch die Beiträge der Pflegekasse seine eigene Rente. Wird jedoch eine Vollrente bezogen enden die Beitragszahlungen der Pflegekasse. Denn mit Eintritt in die Vollrente sind diese Personen nicht mehr Rentenversicherungspflichtig.
Wenn Sie wissen möchten, welche Optionen es für Sie gibt, und wie sie sich ideal vor einem Pflegefall schützen, melden Sie sich gerne bei uns und vereinbaren einen Termin.
Wir sind für sie da. Online, telefonisch, oder auch persönlich mit dem nötigen Abstand.
Ihr Experte für Pflege, Versicherungsmakler Emmendingen und für Deutschland